Niederberger Gruppe mahnt: Vorbeugender Brandschutz darf keine Kostenfrage sein
Berlin – Dem vorbeugendem Brandschutz in Betrieben muss mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. Nachdem es in Berlin in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder zu verheerenden Bränden kam, bei denen auch Menschen ums Leben kamen, und obendrein bekannt wurde, dass es in der Hauptstadt massiv an Personal für Brandschutzkontrollen fehlt, meldet sich Peter Hollmann, Betriebsleiter der Niederberger Berlin GmbH & Co. KG zu Wort:
„Vorbeugender Brandschutz darf nicht als Kostenfaktor angesehen werden, den es zu reduzieren gilt. Ganz gleich, ob Handwerks- oder Industriebetrieb, Krankenhaus oder Pflegeheim, Büro, öffentliche Verwaltung, Schule oder Kindergarten: Vorbeugender Brandschutz ist gesetzlich vorgeschrieben und muss in regelmäßigen Abständen auch auf seine technische Funktionsfähigkeit überprüft werden. Gewerbetreibende, die ihren Brandschutz vernachlässigen, bekommen im Schadensfalle kein Geld von ihrer Versicherung – mit fatalen Folgen, die sogar in die Insolvenz führen können. Und Personenschäden wegen mangelhaftem Brandschutz wären ohnehin der Supergau für jeden Immobilienbesitzer.“ Die regelmäßige und vor allem auch fristgerechte Wartung von Brandmeldern, Feuerlöscher und Brandschutztüren sollte deshalb immer auch im eigenen Interesse sein. „Versicherungen argumentieren häufig zu Recht, dass ein Brandschaden geringer ausgefallen wäre, wenn der Brandschutz einwandfrei funktioniert hätte,“ so Hollmann.
Sein Betrieb führt technische Prüfungen von Feuerlöschern, Rauchmeldern sowie Brandschutztüren aus. Prüfungen und Wartungen dieser Anlagen sollten aus Haftungsgründen ausschließlich durch Fachkräfte erfolgen. Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der Prüfungen werden von speziell ausgebildetem Personal in einem Prüfprotokoll aufgezeichnet, welches beim Betreiber aufbewahrt werden muss. „Dieses Prüfprotokoll dient im Fall der Fälle auch als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen. Ein Prüfsiegel allein, welches wir ebenfalls an der geprüften Anlange oder am Gerät anbringen, genügt nicht“, informiert Stefan Kerkow, Techniker bei Niederberger Berlin.
Die technischen Prüfungen erfolgen in gesetzlich festgelegten Intervallen. Brandschutztüren und Türfeststellanlagen sowie Rauch-Wärmeabzugs-Anlagen etwa müssen mindestens einmal jährlich technisch geprüft werden. Automatiktüren bei Flucht- und Rettungswegen sogar halbjährlich. Lediglich Feuerlöscher müssen im Zweijahres-Rhythmus auf ihre gefahrlose Handhabung und Funktionsfähigkeit geprüft werden. „Dabei erfolgt neben einer Prüfung des Löschmittels auch eine Sichtprüfung von innen. Dies ist notwendig, da Lösch- und Treibmittel sowie Ventile und Dichtungen äußeren Einflüssen unterliegen. Temperatur und Luftfeuchtigkeit beispielsweise können zu Materialermüdung führen und damit die Funktionsfähigkeit des Feuerlöschers beeinträchtigen“, erklärt Stefan Kerkow.
Übrigens: Auch Rauchwarnmelder in Gewerberäumen sowie rauchmeldegesteuerte Brandmeldeanlagen, wie sie zum Beispiel in Krankenhäusern, Versammlungsstätten und Einkaufszentren verbaut sind, unterliegen einer Prüfpflicht. „Brandmeldeanlagen sind Teil der technischen Gebäudeausstattung. Die Verantwortung für deren Betrieb und Instandhaltung liegt beim Eigentümer oder der Hausverwaltung. Die Verantwortung für Rauchmelder, die der Arbeitgeber beispielsweise im Büro anbringen lässt, liegt hingegen bei diesem“, ergänzt Kerkow.
Die Prüfintervalle für Rauchmelder richten sich zwar nach Herstellervorgaben, liegen in der Regel aber bei einem Jahr. Bei Brandmeldeanlagen werden die Intervalle sowohl vom Hersteller als auch durch die Sonderbauverordnungen der Länder und die DIN 14675 vorgegeben.
Quelle: NIEDERBERGER Gruppe Verwaltungs-GmbH