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Organisationskonto für Online-Dienste in Bayern

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München – Mehr Service für Unternehmen: Ab sofort kann das bayerische Organisationskonto um weitere Online-Verwaltungsleistungen erweitert werden. Konkret bedeutet das für Wirtschaft, Behörden und andere Organisationen: Alle online angebotenen Verwaltungsleistungen können mit der kostenfreien BayernID um eine einfache, bequeme und hochsichere Authentifizierungsmöglichkeit erweitert werden. Die hierfür neu geschaffene Schnittstelle steht nicht nur Unternehmen, sondern auch anderen Einrichtungen und Organisationen zur Verfügung, so dass zukünftig von Organisationskonto anstelle von Unternehmenskonto gesprochen wird.

Der Mehrwert, den die Online-Abwicklung von Verwaltungsleistungen mit sich bringt, liegt für den Bürger auf der Hand: Lästige Behördengänge sind passé; stattdessen können schnell, digital und unkompliziert mit ein paar Klicks Anträge gestellt oder Urkunden beantragt werden. Hiervon haben natürliche Personen in Bayern schon millionenfach profitiert. Aber auch juristische Personen, also Unternehmen, Vereine, Stiftungen oder andere Einrichtungen, können mit Hilfe des Organisationskontos und digitaler Verwaltungsleistungen in Zukunft viel Zeit, Aufwand und Kosten einsparen.

Ein entsprechendes Organisationskonto für Unternehmen war erstmals 2015 im bayerischen Bürgerservice-Portal für die Online-Dienste der AKDB eingeführt worden. Aktuell ist das Organisationskonto bereits bei rund 150 Kommunen produktiv – beispielsweise kann es für die Wohnungsgeberbestätigung, Kfz-Zulassungsvorgänge oder ähnliche unternehmensrelevante Vorgänge eingesetzt werden. Über eine neue Schnittstelle können nun auch Online-Anwendungen beliebiger Anbieter reibungslos eingebunden werden. Das versetzt Kommunen in die Lage, zusätzliche unternehmensrelevante Online-Dienste anzubieten. Das Organisationskonto wird – wie auch die weiteren Basisdienste – allen kommunalen Gebietskörperschaften vom Freistaat Bayern kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die BayernID als Authentifizierungskomponente kann damit sowohl von natürlichen Personen, als auch im unternehmerischen Umfeld umfassend genutzt werden. So werden über die neue Schnittstelle des Organisationskontos genau die benötigten Identitätsdaten an die jeweilige Online-Anwendung übermittelt.

Funktionsweise des Organisationskontos

Die Nutzung des Organisationskontos ist einfach und unternehmensfreundlich: Ein vertretungsberechtigter Mitarbeiter eines Gewerbebetriebes etwa richtet ein Organisationskonto ein, indem er relevante Daten wie Firma, Rechtsform, Registernummer usw. einmalig im Konto hinterlegt. Seine eigene Identität weist er mit der eID-Funktion seines Personalausweises nach. Ein gesondertes Lesegerät ist dabei nicht notwendig, nachdem mit der kostenfreien AusweisApp2 nahezu jedes moderne Smartphone zu einem Lesegerät für den neuen Personalausweis gemacht werden kann. Im letzten Schritt fügt der Mitarbeiter die Nutzer hinzu, die zukünftig für den Gewerbebetrieb Online-Verfahren nutzen sollen. Diese weiteren Mitarbeiter können ab sofort nach Anmeldung mit Benutzernamen und ein Passwort die benötigten Online-Verfahren nutzen. Die im Organisationskonto hinterlegten Daten des Gewerbebetriebes werden automatisch in die jeweiligen Anträge übernommen.

Gerade bei häufiger wiederkehrenden Anträgen, etwa Registerauszügen, oder Kfz-Zulassungsvorgängen in größeren Unternehmen, können viel Zeit und Aufwand eingespart werden. Bestes Beispiel dafür ist ein Pilotprojekt mit der Audi AG, der Stadt Ingolstadt und dem BMVI: Durch einen digitalen Massenprozess setzen Audi und Stadt Ingolstadt medienbruchfrei über 25.000 Kraftfahrzeuge im Jahr außer Betrieb.

Zukünftiger Ausbau

Die nächsten Stufen beim Ausbau des Organisationskontos sind bereits angekündigt: Die BayernID verfügt mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises über eine hochsichere Identifizierungsfunktion. Unter dem Namen BayernID plus wird eine Erweiterung um eine digitale Ausweis- und Unterschriftsfunktion hinzukommen. Dem Wunsch der Wirtschaft nach einem bundesweiten Unternehmenskonto folgend, wird in den nächsten Jahren zudem ELSTER als weitere Zugangsmöglichkeit für Unternehmen angeboten. ELSTER zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass es im Umfeld der Unternehmensbesteuerung bereits weit verbreitet ist. Mit dem Beschluss des IT-Planungsrates von Anfang Februar sind die Bundesländer Bayern und Bremen beauftragt, die entsprechenden Arbeiten durchführen zu lassen.

Quelle: AKDB · Anstalt des öffentlichen Rechts

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