Viele Führungskräfte wissen noch immer nicht um die Notwendigkeit der Psychischen Gefährdungsbeurteilung (PGB) und den damit verbundenen Auswirkungen für ihr Unternehmen. Ob Großkonzerne, mittelständische Unternehmen oder Kleinbetriebe ab einem Mitarbeiter: Die regelmäßige fachkundige Gefährdungsbeurteilung von psychischen Belastungserscheinungen ist fortan arbeitsrechtlich verpflichtend. Sofern die Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung für den Betrieb ansteht, werden die kontrollierenden Aufsichtspersonen darauf achten, dass auch der Punkt 6 im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung überprüft wurde und somit die Beurteilung der psychischen Belastung am Arbeitsplatz stattgefunden hat.
Offizielle Aufsichtsbehörden, wie beispielsweise das Gewerbeaufsichtsamt, die Berufsgenossenschaft, die jeweilige Krankenversicherung, der Inspektionsdienst Arbeitsschutz oder die Rentenversicherung überprüfen die Bescheinigung der PGB in regelmäßigen Abständen. Fehlen die notwendigen Bescheinigungen bzw. die Dokumentationsunterlagen der Durchführung der PGB inklusive Ergebnisbericht und geplanter Maßnahmen, wird die Nichtumsetzung mit Geldbußen geahndet.
Ab dem 01. Januar 2018 finden verstärkt Kontrollen zur Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung statt. Die am 1. Januar 2014 in Kraft getretene Erweiterung, um Nummer 6 des Artikels 5 aus dem Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG[1]) sind für jeden Arbeitgeber und Arbeitnehmer arbeitsrechtlich verpflichtend.
Was bedeutet das Inkrafttreten der PGB konkret für Unternehmen?
- Die PGB betrifft jeden Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Der Arbeitgeber ist zur Durchführung der PGB im Rahmen des Arbeitsschutzes gesetzlich verpflichtet
- Neben der bisherigen physischen Gefährdungsbeurteilung wird die psychische Gefährdungsbeurteilung ab dem 01.01.2018 verstärkt kontrolliert, spätestens in
- Kombination mit der fälligen physischen Gefährdungsbeurteilung
Welche Faktoren gelten als psychische Belastungen?
- Stress durch zu hohe Belastung am Arbeitsplatz (Zeitmanagement, fachliche Überforderung, Arbeitsüberlastung, etc.)
- Mobbing durch Kollegen oder Vorgesetzte
- Kommunikationsstörungen im Unternehmen
- Zu wenig Anerkennung der erbrachten Leistung, mangelnde Wertschätzung
- Überlastung durch Häufung der Krankheitstage von Kollegen, Überstunden
- Unverhältnismäßiges Delegieren von Aufgaben
- Gesundheitsunfreundliches Mobiliar
Hilfe bei der Durchführung der PGB
„Aktuell herrscht in vielen Betrieben leider noch immer Unwissenheit über die Notwendigkeit zur Durchführung der PGB. Gemeinsam mit unserem Partner next:decision bieten wir Unterstützung, analysieren und prüfen gemäß den gesetzlich vorgegebenen Grundlagen bestehende Strukturen sowie potentielle Gefährdungen in Unternehmen, um zukünftige Arbeitsunfähigkeiten zu verringern und die Gefahr einer Unternehmenshaftung aufgrund grober Fahrlässigkeit zu vermeiden“, sagt Niklas Dorandt, Vorstand der Pro Management AG.
Optimierung der Gesundheitsquote durch eine verbesserte Führungskultur
Besteht nach der Analyse weiterer Handlungsbedarf, um das Führungsteam für den Bereich Gesundheit zu sensibilisieren, vermittelt unser Führungskräftetraining „Gesund Führen“ Maßnahmen und Instrumente, um den Krankenbestand durch eine neue Führungskultur zu minimieren. „Mit unseren Instrumenten und Handlungsempfehlungen agieren Ihre Führungskräfte zielführend mit Ihren Mitarbeitern, erkennen rechtzeitig Stressauslöser und Anzeichen von Burnout sowie andere mögliche Faktoren“, so Niklas Dorandt weiter.
Quelle: bereuter media