Selbstständigkeit im Handwerk – das müssen Gründer beachten
Köln – Das Handwerksgewerbe gehört zu den größten und wichtigsten Standbeinen der deutschen Wirtschaft. Bei der letzten Zählung im Jahre 2015 wurden mehr als 579.000 Handwerksunternehmen verzeichnet. Zwar nahm die Anzahl der Neugründungen in den letzten Jahren leicht ab, trotzdem ist diese Branche bis heute einer der beliebtesten Wege in die berufliche Selbstständigkeit. Ferdinand Seulen, Geschäftsführer von blauarbeit.de, gibt Tipps für die Gründung eines Handwerksbetriebs. Auf seinem Online-Portal vermittelt die Plattform Dienstleistungen im Handwerksbereich.
Gründung macht der Meister – bei manchen Betrieben gelten Zulassungsvoraussetzungen
Ein paar Werkzeuge anschaffen, eine Werkstatt einrichten und schon kann es losgehen? Ganz so einfach ist die Gründung eines Handwerksunternehmens leider nicht, denn nicht jedes Handwerk kann von jedem Interessierten professionell ausgeübt werden. Für die Gründung von vielen Betrieben wird eine entsprechende fachliche Qualifikation benötigt. Mit einem Meisterbrief muss in diesen Fällen bewiesen werden, dass die Gründungswilligen „ihr Fach verstehen“. Dies betrifft unter anderem Handwerke, bei denen bei unsachgemäßer Ausübung eine Gefahr für die Gesundheit zum Beispiel von Kunden besteht. Zu diesen zulassungspflichtigen Disziplinen zählen beispielsweise Klempner, Maurer oder Tischler. Auch vergleichsweise weniger riskante Berufe wie Maler, Stuckateure oder Friseure gehören dazu. Andere Disziplinen wie etwa Fotografen, Uhrmacher oder Modellbauer benötigen keinen besonderen Nachweis. Trotzdem kann sich auch hier ein Meisterbrief mitunter lohnen, da Kunden dies als ein Qualitätssiegel ansehen. Das Wirtschaftsministerium empfiehlt daher, eine Gründung nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Mit einem kleinen Hintertürchen besteht jedoch auch die Möglichkeit, ohne die nötige Qualifikation einen zulassungspflichtigen Handwerksbetrieb zu gründen. Die Stelle des technischen Betriebsleiters muss dabei mit einem Meister besetzt werden. Ansonsten hilft Berufserfahrung: Mindestens sechs Jahre im Beruf, vier davon in einer leitenden Position, sind notwendig, um auch ohne Meisterbrief in die Selbstständigkeit starten zu können. Diese Möglichkeit für langjährige Gesellen gilt für die meisten Disziplinen, einige wenige wie Augenoptiker, Hörgeräteakustiker Zahntechniker oder Schornsteinfeger sind von diesem Weg ausgeschlossen. Die örtlichen Handwerkskammern müssen dazu eine Ausübungsgenehmigung erteilen.
Mitgliedschaft in der Handwerkskammer – für viele Betriebe ein Muss
Eine Mitgliedschaft in der örtlichen Handwerkskammer ist unabhängig von der gewählten Rechtsform für all jene Betriebe Pflicht, die eine Tätigkeit im Sinne der Handwerksordnung ausüben. Dies gilt beispielsweise für einen Bäcker, nicht jedoch ein Supermarkt, in dem vorproduzierte Teigrohlinge aufgebacken werden. Demnach muss ein Betrieb entweder bei der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer oder sogar beiden Institutionen Mitglied werden. Die Voraussetzungen sollten bei der Gründung eines Betriebes unbedingt geprüft werden. Im Falle von zulassungspflichtigen Handwerken werden die Betriebe in die sogenannte Handwerksrolle, dem Verzeichnis der Kammern für alle zugehörige Unternehmen eingetragen. Für die Unternehmen ist die Registrierung bei den Kammern mit entsprechenden Beiträgen verbunden. Die Beiträge setzen sich dabei aus einem Grundbetrag sowie einer vom Gewinn des Unternehmens abhängigen Summe zusammen. Für Kleinunternehmer, die erstmalig ein Gewerbe anmelden, gelten dabei jedoch Sonderregelungen. Sie sind im ersten Jahr von den Zahlungen befreit. Im zweiten und dritten Jahr ist die Hälfte des Grundbetrages zu zahlen. Im vierten Jahr ist die Zahlung auf den Grundbetrag beschränkt, sofern der Jahresgewinn eine Summe von 25.000 Euro nicht überschreitet. Die Handwerkskammer vertritt die Interessen der Unternehmer. Sie hilft bei Problemen und Streitfällen, vermittelt Ansprechpartner und bietet Weiterbildungsangebote.
Die Wahl der richtigen Rechtsform – eine GmbH kann sich lohnen
Es ist obligatorisch, bei der Gründung eines Handwerksbetriebes ein Gewerbe anzumelden. Ist im Sinne der Handwerksordnung eine Mitgliedschaft in der Handwerkskammer notwendig, muss die Registrierung vor der Gewerbeanmeldung abgeschlossen sein. Rund zwei Drittel der Handwerksunternehmen werden als Einzelunternehmen geführt. Diese Rechtsform ist beliebt, da Unternehmen vergleichsweise schnell und unbürokratisch ohne finanzielle Rücklagen gegründet werden können. Die Verantwortung ist hierbei sehr groß, denn die Unternehmer haften mit ihrem gesamten (auch privaten) Vermögen. Aus diesem Grund entscheiden sich immer mehr Handwerker zur Gründung einer GmbH. In diesem Falle gibt es jedoch einige Besonderheiten zu beachten: Da eine GmbH als juristische Person nicht die handwerklichen Qualifikationen besitzen kann, muss ein technischer Betriebsleiter ernannt werden, der die ggf. nötigen Anforderungen erfüllt, etwa einen Meisterbrief vorweisen kann. Die Eintragung ins Handelsregister sowie die Gewerbeanmeldung erfolgen wie bei einer herkömmlichen GmbH. Da der Prozess zu dieser Rechtsform etwas aufwendiger ist und zur Gründung ein Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro eingezahlt werden muss, schrecken viele gründungswillige Handwerker vor dieser Rechtsform zurück. Eine GmbH bringt jedoch eine Reihe von Vorteilen wie beispielsweise eine höhere Sicherheit mit sich, weshalb diese Option auf dem Weg zur Selbstständigkeit in Erwägung gezogen werden sollte.
Wer soll das bezahlen? Förderungen und Wettbewerbe als Finanzierungshilfe
Eine gute Finanzierung ist für ein erfolgreiches Unternehmen das A und O. Von einer erfolgreichen Existenzgründung profitiert nicht nur der Handwerker, sondern auch der Staat. Bund und Länder bieten daher verschiedene Förderprogramme an, die eine Gründung des eigenen Betriebes erleichtern sollen. Dazu gehören Fördergelder, günstige Darlehen oder Coachingangebote. Das Land Berlin bietet beispielsweise eine Meistergründungsprämie für Gründungswillige an, die kurz nach ihrer Meisterprüfung mit dem Abenteuer Selbstständigkeit starten möchten. Die Teilnahme an Wettbewerben für Existenzgründer im Handwerk kann ein weiterer Weg sein, um Gelder zu akquirieren und die Aufmerksamkeit von Branchenpartnern für sich zu gewinnen. Neben zahlreichen verschiedenen Businessplan-Wettbewerben gibt es auch große branchenspezifische Ausschreibungen: Der Wettbewerb „Top Gründer im Handwerk“ prämiert Gründungen, die mindestens ein Jahr und maximal vier Jahre zurückliegen. Der „Seifriz-Preis“ wird dagegen für gelungene Kooperationen von Handwerk und Wissenschaft vergeben.
Kundenakquise – so kommt der Betrieb in Fahrt
Sind alle Hürden zur Gründung genommen, fehlt nur noch eines zum erfolgreichen Betrieb: die Kunden. Für viele Auftraggeber sind Handwerksarbeiten Vertrauenssache und sie beauftragen am liebsten die Profis, mit denen sie schon gute Erfahrungen gemacht haben. Zu den wichtigsten Wegen der Kundenakquise gehören persönliche Empfehlungen. Anzeigen in der Lokalzeitung, Plakate oder eine Internetpräsenz sind weitere Möglichkeiten, Kunden auf sich aufmerksam zu machen. Internetplattformen wie blauarbeit.de vermitteln zudem Kunden an Handwerker. Die Akquise über das Internet hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Da der Trend auch in den nächsten Jahren anhalten wird, können auf diesem Weg neue Aufträge generiert werden. In jedem Fall sollten sich gründungsbegeisterte Profis vor dem Schritt in die Selbstständigkeit grundlegende betriebswirtschaftliche Kenntnisse aneignen. Nur mit einem Mindestmaß an wirtschaftlichem Denken können mit der Betriebsführung einhergehende Herausforderungen gelöst und kleine Krisen überwunden werden, damit die Unternehmensgründung am Ende ein Erfolg wird.
Quelle: Mashup Communications GmbH/Portal United AG