Es kann immer etwas passieren, dieses Sprichwort gilt nicht nur im Privatleben, sondern auch im Job. Wer sich selbstständig macht, sollte daher auch an eine Betriebshaftpflichtversicherung denken. Kommt es nämlich zu einem Schadensfall und man hat als Unternehmer nicht richtig vorgesorgt, können die Folgen existenzbedrohend sein. In manchen Berufsgruppen ist diese Art der Versicherung sogar zwingend vorgesehen. Doch auch für Frisöre oder andere Gruppen macht eine AXA Haftpflichtversicherung durchaus Sinn. Wichtig ist, sich vor Abschluss unbedingt über das Leistungsspektrum zu informieren.
Für wen sich eine Haftpflichtversicherung lohnt
Jeder, der selbständig Waren oder Dienstleistungen anbietet, sollte sich mit einer Betriebshaftpflichtversicherung schützen. Unternehmer sichern sich damit gegen Schadensersatzforderungen Dritter ab. Doch auch für freiberuflich Tätige lohnt sich der Abschluss. Zwingend vorgeschrieben ist sie in Deutschland unter anderem für folgende Sparten:
- Das Bewachungsgewerbe
- Flugplatzbetreiber sofern sie auch die Bodenabfertigung vornehmen
- Entsorgungsbetriebe, wo Abfall gelagert, verwertet oder beseitigt wird
- Betreiber von Schießstätten
- Jäger – sie müssen eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, noch bevor sie den Jagdschein ausgestellt bekommen
Eine Betriebshaftpflichtversicherung gilt jedoch nicht nur für den Unternehmer oder Freiberufler selbst, sondern auch für das beschäftigte Personal. Wichtig ist, dass die Mitarbeiter über den Betrieb beschäftigt sind. Arbeiten auch Externe mit, sollte man sich vor Abschluss genau informieren, ob dieser Personenkreis mit eingeschlossen ist. Dazu gehören unter anderem Reinigungskräfte.
Welche Schäden die Betriebshaftpflichtversicherung abdeckt
Es gibt unzählige Situationen, die einen Schadensersatzanspruch rechtfertigen. Daran denkt der Unternehmer bei der Gründung oft nicht. Doch kommt es zu einer unangenehmen Situation mit einem Kunden oder einer völlig unbeteiligten Person, erkennen viele wie wichtig diese Art der Versicherung ist. Ein wichtiger Punkt dabei sind die Personenschäden. Auch wenn man an und für sich keine gefährlichen Dienstleistungen anbietet, kann es dazu kommen. Dann nämlich, wenn eine Putzkraft den Boden nass aufwischt und eine Person ausrutscht und sich dabei verletzt. Wurde mit einem Warnschild nicht auf die Rutschgefahr hingewiesen, sieht sich der Unternehmer bereits möglicherweise mit einer Schadensersatzforderung konfrontiert. Was man vom Privatleben kennt, kann auch in der Firma passieren. Nämlich dass ein Mitarbeiter einen Schlüssel für die Eingangstüre verliert. In diesem Fall muss unter Umständen das ganze Schloss ausgetauscht werden. Dann zahlt die Betriebshaftpflichtversicherung jedoch nur dann, wenn ein erweiterter Versicherungsschutz vereinbart wurde. Ein weiteres bekanntes Beispiel für Sachschäden ist, wenn in einem Restaurant der Kellner stolpert und die Kleidung eines Gastes beschmutzt. Die Kosten für die Reinigung zahlt bei entsprechender Vorsorge die Betriebshaftpflichtversicherung. Vor allem im Baugewerbe kann es ohne böse Absicht zu einem Umweltschaden kommen. Es reicht aus, wenn eine Chemikalie nicht sicher verwahrt wurde und den an eine Baustelle angrenzenden Bach verschmutzt.
Weitere wichtige Infos rund um die Betriebshaftpflichtversicherung
Ausgenommen von der Betriebshaftpflicht sind Möbel, Computer und andere Einrichtungsgegenstände in der Firma. Für sie muss eine separate Inventarversicherung abgeschlossen werden. Gültigkeit besteht für eine Betriebshaftpflichtversicherung jedoch nicht nur in den vier Wänden des Unternehmens. Vielmehr schützt sie auch vor Schadensfällen, die zum Beispiel auf dem Parkplatz passieren. Was besonders für Außendienstmitarbeiter relevant ist, ist die Absicherung bei Kundenterminen. Was jeden wirtschaftlich denkenden Firmenchef interessiert, sind natürlich die Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung. Dieser Punkt lässt sich nicht pauschal beantworten, da sich die Prämienhöhe nach verschiedenen Kriterien richtet. Unter anderem kommt es auf die Betriebsart und –größe an. Auch wie viele Mitarbeiter beschäftigt sind, ist relevant. Darüber hinaus sind auch der Jahresumsatz und die Bereitschaft, einen Selbstbehalt im Schadensfall zu übernehmen wichtig. Es zahlt sich in jedem Fall aus, mehrere Angebote zu vergleichen. Unterschiede gibt es zum Beispiel in der Versicherungssumme. Diese sollte Experten zufolge zumindest drei Millionen Euro für Sach- und Personenschäden ausmachen. Einen Eindruck über die zu erwartenden Kosten für einen Betriebshaftpflichtversicherung erhalten Unternehmer im Internet. Bei kostenlosen Vergleichsrechner geben sie einfach den Beruf ein, in dem sie arbeiten. Im weiteren Schritt öffnet sich ein Fragenkatalog, der sich unter anderem mit dem Jahresumsatz, der Anzahl der Mitarbeiter in Voll- und Teilzeit, der Anzahl an Filialen und dem Datum der Gewebeanmeldung beschäftigt. Als Alternative bieten sich die übersichtlichen Homepages der Versicherungen an, wo man einen Einblick in das Leistungsspektrum erhält. Per E-Mail oder am Telefon kann man hier ein unverbindliches Angebot einholen. Bevor man den Vertrag jedoch unterzeichnet, sollte man das Kleingedruckte genau lesen. Immerhin verpflichtet man sich mit der Unterschrift bei den meisten Versicherungen auf ein Jahr.
Fazit
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist unerlässlich für einige Berufsgruppen wie das Bewachungsgewerbe, Flugplatzbesitzer oder Jäger. Doch auch in anderen Sparten macht es Sinn, sich gegen Schadensersatzansprüche zu schützen. Immerhin kann es schnell passieren, dass ein Kunde im Laden ausrutscht oder die Kleidung beschädigt wird. Vor Abschluss der Versicherung lohnt es sich allerdings, das Preis-Leistungsverhältnis verschiedener Anbieter zu vergleichen. Neben der Prämienhöhe sind auch die Versicherungssummen unterschiedlich. Erste Informationen gibt es auf den Homepages der Versicherungen oder auf Vergleichsplattformen.