Spitzenverband der GKV verletzt Frauen- und Patientenrechte
ÖDP: Ausschlusskriterien für Hausgeburten entbehren jeglicher wissenschaftlicher Basis
Seit dem 12. November 2015 gilt für Hebammen und gesetzliche Krankenversicherer (GKV) verbindlich ein neuer Rahmenvertrag, der u.a. die Abrechnungen von Hebammenleistungen regelt. Zuvor wurden die Verhandlungen zwischen Hebammenverband und GKVen als für gescheitert erklärt. Kern der Uneinigkeit war dabei ein Katalog von Ausschlusskriterien, die die außerklinische Geburt im häuslichen Umfeld stark einschränkt. Insbesondere ein Ausschlusskriterium steht in der Kritik: Hausgeburten sollen nun bei Überschreitung des errechneten Geburtstermins um 3 Tage nur nach ärztlicher Zustimmung möglich sein. Leider ist aber davon auszugehen, dass Ärzte aus Angst vor haftungsrechtlichen Folgen diese Zustimmung nicht geben werden, auch wenn es für die Frau unbedenklich wäre.
„Diese Vorgehensweise ist ein massiver Eingriff in das Berufsrecht der Hebammen!“, sagt dazu die ÖDP-Politikerin Mechthild Hofner. Die Überschreitung des errechneten Geburtstermins um 3 Tage ist physiologisch, denn nur 4 % aller Kinder kommen exakt am errechneten Geburtstermin zur Welt, 70 % werden dagegen in den 10 Tagen um die Geburt herum geboren werden. „Diese Regelung betrifft einen großen Teil der Schwangeren und behindert massiv deren Wahlfreiheit!“, so Hofner. „Das von der GKV aufgestellte Kriterium ist völlig willkürlich gewählt und entbehrt jeglicher wissenschaftlicher Grundlage. Es hebelt nicht nur das Hebammenberufsrecht aus, sondern greift auch massiv in das Selbstbestimmungsrecht der Frauen ein (Art. 2 Abs. 1 GG). Auch sind laut EU-Recht (Tschernovsky-Urteil) alle EU-Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet eine freie Wahl des Geburtsortes und der Geburtsbegleitung zu gewährleisten“, ergänzt Franziska Kliemt, bundespolitische Sprecherin der ÖDP zum Thema Schwangerschaft & Geburt und Aktivistin im Verein Motherhood.
Der Deutsche Hebammenverband (DHV) mit derzeit rund 19.000 Hebammen als Mitglieder hat angekündigt, gegen diesen Schiedsspruch nach § 134aSGB Klage zu erheben. Die ÖDP unterstützt derartige Bemühungen ausdrücklich und kritisiert den Schiedsspruch scharf, denn sie betrachtet die außerklinische Geburtshilfe als elementar für werdende Mütter und Familien. Eine flächendeckende Versorgung durch Hebammen sieht die ÖDP als wichtiges Ziel für unsere Gesellschaft und fordert alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse gegen den Schiedsspruch Protest einzulegen. Die ÖDP bekennt sich in ihrem bundespolitischen Programm zu einer sicheren Geburtshilfe durch eine 1:1 Betreuung, also eine Hebamme pro Frau.
Quelle: Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)