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TÜV Rheinland-Tochter erhält Anerkennung des Eisenbahn-Bundesamts

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Köln – TÜV Rheinland ist vom Eisenbahnbundesamt anerkannt worden, im Rahmen von Inbetriebnahmeverfahren von Schienenfahrzeugen nach der EU-Richtlinie 2008/57/EG auch die nationalen Anforderungen von Fahrzeugzulassungen in Deutschland zu prüfen. Die Anerkennung als „projektunabhängige und weisungsfreie Organisation zur Prüfung der nationalen Vorschriften“ befähigt nun die TÜV Rheinland-Tochtergesellschaft und Benannte Stelle Luxcontrol Nederland B.V. (EU-ID. 1010 mit Sitz in Utrecht), Inspektionen in diesem Zusammenhang durchzuführen.

Quellenangabe: "obs/TÜV Rheinland AG"
Quellenangabe: „obs/TÜV Rheinland AG“

Die Anerkennung von Luxcontrol Nederland B.V. als sogenannter Interims-Designated Body (Interims-DeBo) erfolgte auf der Basis des Memorandum of Understanding (MoU), welches im Juni 2013 zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), dem Eisenbahnbundesamt (EBA), der Deutschen Bahn (DB), dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und dem Verband der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) geschlossen wurde. Ziel des MoU ist, für die Übergangszeit bis zum Abschluss der vollständigen gesetzlichen Umsetzung der Richtlinie 2008/57/EG, eine praktisch durchführbare Lösung zu haben. Dabei gilt es, die Verfahren zur Zulassung von Schienenfahrzeugen zu beschleunigen, in dem Prüfaufgaben des Eisenbahnbundesamtes auf private Organisationen wie TÜV Rheinland übergehen.

TÜV Rheinland steht für Sicherheit und Qualität auf der Schiene. Seit über 30 Jahren unterstützen das Unternehmen Kunden weltweit bei der Entwicklung moderner und zuverlässiger Bahntechnik. Die TÜV Rheinland InterTraffic GmbH ist spezialisiert auf Bahntechnik und betreibt die Benannte Stelle Luxcontrol in den Niederlanden. Insgesamt kann TÜV Rheinland damit im Rahmen von Inbetriebnahmen von Schienenfahrzeugen und strukturellen Teilsystemen gemäß EU-Vorgabe 2011/217/EU auch die Prüfung der nationalen Regeln (DeBo-Prüfung) in den Ländern Deutschland, Niederlande, Großbritannien, Frankreich, Österreich und der Schweiz durchführen, sowie die notwendigen CSM Bewertung nach EU Verordnung 352/2009 anbieten.

Quelle: ots

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