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Überblick: Corona Förderfinanzierungen

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Die COVID-19-Pandemie ist nicht nur ein Stresstest für Unternehmen, sondern stellt diese oftmals auch vor existenzielle Finanzierungsfragen. Die Finanzierungsexperten Heinrich Thiele und Markus Niebel von der Beratungsgesellschaft Baker Tilly geben einen Überblick über die vielfältigen staatlichen Fördermaßnahmen des Bundes und der Länder sowie über die wesentlichen Förderprogramme in Deutschland.

Sämtliche Fördermaßnahmen setzen voraus, dass ein Unternehmen nicht bereits vor dem 31.12.2019 wirtschaftliche Schwierigkeiten hatte. Dies ist nicht erst der Fall, wenn die Voraussetzungen einer (Gläubiger-) Insolvenz gegeben sind, sondern schon dann, wenn mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals/Eigenkapitals (Kapitalgesellschaften) bzw. Eigenmittel (Personenhandelsgesellschaften) infolge aufgelaufener Verluste verloren gegangen ist oder bestimmte Kennzahlen verletzt werden. Darüber hinaus muss das Unternehmen trotz vorübergehender Finanzierungsschwierigkeiten strukturell gesund sowie langfristig wettbewerbsfähig sein.

I. Überbrückungshilfe (nicht rückzahlbare Zuschüsse)

  • Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Sozialunternehmen (z.B. gemeinnützige Unternehmen) mit einer maximalen Förderung von EUR 150.000 (EUR 50.000 monatlich für drei Monate)
  • Umsatzrückgang infolge der Corona-Pandemie im Durchschnitt der Monate April und Mai 2020 von mindestens 60 % im Vergleich zum Durchschnitt der Monate April und Mai 2019

Teilweise wird die Überbrückungshilfe durch einzelne Bundesländer aufgestockt.

II. Förderkredite

Förderkredite im Zuge der Corona-Krise werden sowohl von der KfW als auch den landeseigenen Förderinstituten zur Verfügung gestellt. Die von den Landesförderinstituten gewährten Krediten entsprechen strukturell überwiegend den nachstehend dargestellten KfW-Krediten. Im Regelfall sind die Anträge über die Hausbank zu stellen.

1. KfW-Sonderprogramm 2020

a) Unternehmerkredit/Gründerkredit

  • Förderung von Unternehmen (KMU oder Großunternehmen) / Freiberuflern, die seit mindestens 5 Jahren am Markt aktiv sind, Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionskosten
  • Risikoübernahme durch die KfW bis zu 80 % (große Unternehmen) und 90 % (KMU), zusätzlich bankmäßige Besicherung erforderlich
  • Gründerkredit vergleichbar mit dem Unternehmerkredit; für Unternehmen bestimmt, die bereits drei Jahre und weniger als fünf Jahre am Markt aktiv sind

b) Schnellkredit

  • Finanzierung von Anschaffungen und laufenden Kosten von Unternehmen (>10 Arbeitnehmer, seit 01.01.2019 am Markt; Gewinn im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019)
  • Darlehenshöchstbetrag 500.000/800.000 EUR, abhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer
  • 100 % Risikoübernahme der KfW gegenüber der Hausbank

c) Konsortialkredit

  • Konsortialfinanzierung unter Beteiligung der KfW als Konsortialpartner
  • Risikoübernahme bis zu 80 %; Gesamtverschuldung 50 %

2. Schutzschirm für Lieferantenkredite

Garantie des Bundes für Entschädigungszahlung der Kreditversicherer von bis zu EUR 30 Mrd., um die Aufrechterhaltung von bestehenden Deckungszusagen und Erteilung zukünftiger Deckungszusagen während der Corona-Krise sicherzustellen.

III. Stabilisierungsfonds

1. Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes

  • Hilfe für größere Unternehmen ohne anderweitige Finanzierungsmöglichkeit, die außerhalb der KMU-Kriterien liegen
  • Kriterien für die Gewährung: Bedeutung für die deutsche Wirtschaft, Dringlichkeit der Gewährung, Auswirkungen auf Arbeitsmarkt und Wettbewerb, sparsame und wirtschaftliche Mittelverwendung
  • Stabilisierungsmaßnahmen:
            • Zeitweise Übernahme von Garantien für Schuldtitel und Verbindlichkeiten gegen marktgerechte Vergütung
            • Rekapitalisierung eines Unternehmens mit Systemrelevanz durch Erwerb nachrangiger Schuldtitel oder Erwerb von Eigenkapital zu marktgerechten Konditionen

2. Stabilisierungsfonds auf Landesebene

Errichtung bzw. geplante Errichtung von Fonds in einigen Bundesländern auch für KMU nach dem Vorbild des Wirtschaftsstabilisierungsfonds

IV. Bürgschaftsprogramme

  • Erweiterung der bestehenden Bürgschaftsprogramme der Bürgschaftsbanken für Ausfallbürgschaften auf Bundes- und Landesebene; Absicherung eines Kreditbedarfs von bis zu EUR 2,5 Mio. (Bürgschaftsobergrenze) bei Abdeckung eines Ausfallrisikos von bis zu 90 %, teilweise auch von 100 % für kleine Unternehmen bei Krediten bis zu EUR 250.000
  • Parallele Bund-Landes-Bürgschaften (Großbürgschaftsprogramme), zur Besicherung von Krediten an gewerbliche Unternehmen mit tragfähigem Konzept (Risikoübernahmen bis zu 90 %/50:50 Risikoteilung Land und Bund) auch außerhalb von strukturschwachen Regionen (Befristung bis 31.12.2020)

V. Unterstützung für Unternehmen in der Aufbauphase

Im Rahmen des Corona-Hilfspakets wurden umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen für Start-ups, Wachstumsunternehmen und kleinere Mittelständer getroffen.

Säule 1: Corona Matching Fazilität (CMF)

  • Gewährung von zusätzlichen öffentlichen Mitteln für Finanzierungsrunden von Start-ups durch KfW Capital und der Europäische Investmentfonds zugunsten von privaten Wagniskapitalfonds (sog. Matching)
  • Matching-Grenze: Max. 50 % CMF-Mittel, Matching Quote: Max. 70 % öffentliche Mittel im Verhältnis zu privaten Mitteln auf Finanzierungsrundenebene

Säule 2: Mezzanine- und Beteiligungsfinanzierung

  • Für Start-ups und kleine Mittelständler ohne Zugang zu Säule 1
  • Gewährungen von Wandeldarlehen sowie Eingehung von stillen und direkten Beteiligungen bis zu einer Höhe von EUR 800.000 über die landeseigenen Beteiligungsgesellschaften bzw. Landesförderinstitute

VI. Next Generation EU

  • Einigung der europäischen Staats- und Regierungschefs über das von der EU-Kommission vorgeschlagenen Aufbauinstrument „Next Generation EU“ am 21.07.2020
  • Gesamtrahmen von EUR 750 Mrd., bestehend aus EUR 390 Mrd. an nicht-rückzahlungspflichtigen Beihilfen und EUR 360 Mrd. an Krediten
  • Vorliegen von konkreteren Informationen über die national rechtliche Ausgestaltung voraussichtlich erst nach Abstimmung des Europaparlaments und der nationalen Parlamente

Quelle: Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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