Düsseldorf – Das Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. (ifaa) betont die Notwendigkeit für Unternehmen, individuelle Lösungen zum angemessenen Umgang mit stressbezogenen Belastungen zu finden. „Jedes Unternehmen hat andere Rahmenbedingungen. Was für ein Großunternehmen möglich ist, kann nicht identisch für ein kleineres Unternehmen umgesetzt werden, “ erklärt Dr. Catharina Stahn, wissenschaftliche Expertin vom ifaa.
„Die Unternehmen sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Das bestehende Arbeitsschutzgesetz gibt bereits einen Rahmen vor, “ erklärt Stahn weiter. „Die Umsetzung muss betriebsspezifisch in Zusammenarbeit der Sozialpartner erfolgen. Eine allgemeine Verordnung ist nicht zielführend.“
Stress aufgrund der aktuellen Arbeitsanforderungen lässt sich nicht ausschließen. Durch das Zusammenwirken verschiedener Faktoren können sich ungünstige stressbezogene Folgen ergeben. Die damit einhergehenden möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind nicht abschließend erforscht. Es besteht weiterhin Forschungsbedarf, um Ursachen und Wechselwirkungen beurteilen zu können. Ein Faktor, der die aktuelle Diskussion mit bestimmt, ist die ständige Erreichbarkeit. Einer Studie der DAK* zufolge ist das ein Thema, von dem nicht die Masse der Arbeitnehmer betroffen ist. So fühlen sich von denjenigen, die nach Feierabend noch mit dienstlichen E-Mails oder Telefonanrufen kontaktiert werden, nur 4,3 % belastet. Das zeigt, wie unterschiedlich hoch die Belastungsschwellen für jeden einzelnen sind.
Gerade für das Thema psychische Belastung besteht der Bedarf an gesicherten Erkenntnissen zu Belastungsschwellen. Gleichzeitig ist es eine enorme Herausforderung, diese Schwellen für alle Faktoren und für alle Arbeitnehmer auszumachen. „Außer Acht gelassen wird auch der Aspekt, dass jeder Mensch unterschiedlich auf Stressoren reagiert und andere Belastungen, z. B. aus dem Privatleben, auf das individuelle Befinden einwirken. Ebenso können Arbeitsanforderungen bei der einen Person zu Stress führen, während sich eine andere Person dadurch motiviert und angespornt fühlt. Eine Festlegung auf den Arbeitsplatz als alleinigen Grund für Überforderung ist nicht möglich,“ stellt die Expertin vom ifaa fest.
Quelle: ots