In einem halben Jahr ist es wieder so weit. Der erste Schnee fällt und es wird kalt. Das heißt für viele Millionen Bürger Schnee schippen, Wasser abdrehen, Dachlawinen und Sturmschäden. Aber nicht nur Bürger sind in der Pflicht. Auch Unternehmen haben Pflichten und wenn diese nicht eingehalten werden kann es saftige Strafen geben.
Was sind Ihre Pflichten?
Privatpersonen sowie Unternehmer müssen ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen, damit Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Das ergibt sich aus Artikel 14 des Grundgesetzes, wonach Eigentum verpflichtet, und § 823 des BGB, der die Pflicht zum Schadensersatz festschreibt.
Sie müssen Gehwege vor ihrem Grundstück von Schnee und Eis befreien, damit niemand ausrutscht und sich verletzt. Dies gilt allerdings nur, wenn die kommunale Ordnung diese Aufgaben an Hausbesitzer überträgt. Außerdem müssen Sie dafür Sorge tragen, dass von Ihrem Eigentum keine Gefahr ausgeht. Das heißt: Wenn ein Eiszapfen oder eine Schneelawine vom Dach fällt, haftet der Besitzer. Die Haftpflichtversicherung zahlt hierbei nicht immer.
Warum ein professionellen Winterdienst engagieren
Ein professioneller Winterdienst hat ganz klar den Vorteil, dass Sie sich um nichts kümmern müssen. Der Winterdienst verfolgt die Wetterprognose und kann so bei einsetzender Glätte- bzw. Schneegefahr die Räum- bzw. Streufahrzeuge und Einsatzkräfte sofort mit dem Winterdienst beginnen. So kann die gesetzliche Streupflicht für Gehwege, Straßen und Plätze und somit auch die Sicherheit für Fußgänger und Fahrzeuge gewährleistet werden.
Natürlich könnten Sie auch Ihren Hausmeister den Winterdienst machen lassen. Aber was ist wenn es einfach zu viel ist? Und außerdem hat dieser natürlich auch noch andere Aufgaben die erledigt werden müssen. Dann müssen doch andere Mitarbeiter mithelfen oder riskieren Sie lieber dass sich jemand auf Ihrem Grundstück verletzt? Doch was kostet Sie wohl mehr? Mitarbeiter die ihrer Arbeit nicht nachgehen können oder ein professioneller Winterdienst, wie zum Beispiel der Winterdienst Stuttgart. Dieser sorgt 24 Stunden am Tag für freie Straßen.