Westküstenklinikum Brunsbüttel erringt weiteren „Etappensieg“
Brunsbüttel – Das Westküstenklinikum Brunsbüttel hat einen weiteren Etappensieg auf dem Weg zur Zukunftssicherung des Krankenhauses errungen. Die „Schiedsstelle für die Festsetzung der Krankenhauspflegesätze in Schleswig-Holstein“ hat der chirurgischen Fachabteilung für das Jahr 2012 rückwirkend einen Sicherstellungszuschlag in Höhe von mehr als 1,5 Millionen Euro zugesprochen. Es ist bereits die zweite Entscheidung, die zugunsten des WKK Brunsbüttel ausfällt. „Wir hoffen, dass die Krankenkassenverbände, insbesondere die AOK Nordwest, jetzt unseren Vorschlägen zur Neugestaltung des Krankenhauses folgen. Nur durch eine komplette Umgestaltung der Strukturen lassen sich auch in Zukunft die Versorgung der Bevölkerung aufrechterhalten und gleichzeitig der Sicherzustellungszuschlag vermeiden“, erläutert Dr. Anke Lasserre, Geschäftsführerin der Westküstenkliniken Brunsbüttel gGmbH.
Bereits 2012 hatte das schleswig-holsteinische Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung (MSGFG) festgestellt, dass die Vorhaltung der chirurgischen Abteilung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung am Industriestandort Brunsbüttel notwendig sei. Aufgrund des geringen Versorgungsbedarfs ist dies jedoch mit dem pauschalierten Entgeltsystem nicht kostendeckend finanzierbar. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG hat daher für das Geschäftsjahr 2012 eine Finanzierungslücke in Höhe von 1.538.038,57 Euro bestätigt. Diesem Votum folgte nun die Schiedsstelle, die sich aus dem neutralen Vorsitzenden sowie jeweils vier Vertretern der Krankenkassen und vier Vertretern der Krankenhäuser zusammensetzt, zu hundert Prozent und ordnete die Zahlung der Summe an.
Unterdessen war im April eine vertragliche Vereinbarung über die Zukunft des Westküstenklinikums Brunsbüttel und zur Beilegung der Streitigkeiten um den Sicherstellungszuschlag quasi ist in letzte Minute gescheitert. Vertreter der Krankenkassen und des Klinikums sowie der Kassenärztlichen Vereinigung hatten zuvor ein bundesweit einmaliges „Zukunftsmodell“ für Brunsbüttel entworfen. Das Projekt sollte einerseits die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung aufbrechen und zusätzlich fachärztliche Kompetenz in die Schleusenstadt bringen, andererseits aber auch kostengünstigere Strukturen ermöglichen.
„Bevor wir Jahr für Jahr immer wieder über den Sicherstellungszuschlag verhandeln und uns dabei auf Schiedsstellen und Gerichte verlassen müssen, wäre eine solche gemeinsam entworfene Lösung sicher besser“, meint auch der scheidende WKK-Geschäftsführer Harald Stender, der das Projekt maßgeblich vorangetrieben hatte. Immerhin stelle das WKK Brunsbüttel einen wesentlichen Baustein zur Daseinsvorsorge im südlichen Dithmarschen dar.
In der Hauptsache steht nach mehreren Verhandlungsrunden noch ein grundsätzlicher Gerichtsentscheid am Verwaltungsgericht Schleswig an. Zuletzt hatten die Richter noch einige Detailfragen an das Ministerium. Das Urteil soll dann ohne weitere mündliche Verhandlungen gefällt werden. Dr. Anke Lasserre und Harald Stender sehen dem Ende des Verfahrens jedoch optimistisch entgegen, zumal die 1. Kammer des Gerichts bereits einen Antrag der Krankenkassenverbände und die damit verbundene Aufschiebung der Zahlung abgelehnt hatte.
Quelle: ots