Die Stecknadel im Heuhaufen finden – so könnte man die Aufgabe von Personalberatungen beschreiben, die sich auf die Suche nach Fach- und Führungskräften machen.
Aber auch für Unternehmen ist es schwierig, sich für ein passendes Beratungsunternehmen zu entscheiden. Einige wichtige Punkte können als Leitfaden für die Auswahl einer Personalberatung dienen:
1. Marktstatus der Personalberatung
Der Beruf des Personalberaters hat in Deutschland keinerlei Einstiegshürden. Dementsprechend viele Anbieter tummeln sich am Markt und laufend kommen neue hinzu. Wie lange eine Personalberatung schon aktiv ist und wie viele Stellen sie in der Vergangenheit schon besetzt hat kann eine erste Orientierung für die Auswahl eines Dienstleisters sein.
2. Keine Suche ohne Mandat
Manche Personalberatungen sprechen ohne konkreten Suchauftrag potentielle Kandidaten an. Die gesammelten Bewerberprofile schicken sie ungefragt an Unternehmen – oft ohne potentielle Kandidaten davon in Kenntnis zu setzen. Dabei wird mehr Wert auf die Menge der gesammelten Profile gelegt als auf die Qualität der Kandidaten. Insbesondere für Führungspositionen ist die Wahrscheinlichkeit gering, mit dieser Methode den passenden Mitarbeiter zu finden. Auch Bewerber sollten solche Beratungsunternehmen meiden: Landet ein Profil ungefragt bei einem Unternehmen, wird das schnell als „Spam“ wahrgenommen und kann die Karriere des Kandidaten negativ beeinflussen.
3. Eigenes Research-Team garantiert hohe Qualität der Kandidatenansprache
Die telefonische Direktansprache kann der beste Weg zum Wunschkandidaten sein. Juristisch betrachtet ist er jedoch mit einigen Stolpersteinen versehen: Kein Unternehmen schätzt es, wenn ein Headhunter bei seinen Mitarbeitern anruft und so ist diese Praxis schon Thema unzähliger Gerichtsverfahren gewesen. Der Bundesgerichtshof hat zuletzt 2007 ein Urteil (I ZR 183/04) dazu erlassen. Es legt fest, dass die telefonische Direktansprache nicht über eine erste, einmalige und kurze Kontaktaufnahme hinausgehen darf. Verstößt ein Headhunter gegen diese Regelung ist auch der Auftraggeber betroffen. Mit einer Abmahnung kann gefordert werden, dass der Auftraggeber und Vertragspartner genannt werden muss. Was aber genau mit einer „kurzen Kontaktaufnahme“ gemeint ist, hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil nicht näher erläutert. Hier ist Fingerspitzengefühl und Erfahrung gefragt, die am sichersten durch ein eigenes Research-Team garantiert wird.
4. Gegenseitiges Vertrauen
Gegenseitiges Vertrauen bildet die Grundlage für jede Zusammenarbeit. In einem ersten persönlichen Gespräch wird das Profil der offenen Position besprochen und der Berater gewinnt gleichzeitig einen Eindruck von der Persönlichkeit des Auftraggebers. Anschließend sollte der Berater in der Lage sein, das Profil mitsamt seinen Aufgaben und Anforderungen wiederzugeben. Bei diesem Prozess findet der Auftraggeber idealerweise noch Punkte, die er bislang noch nicht berücksichtigt hatte.
5. Kenntnis der Branche und Position
Sobald das Research-Team passende Kandidaten gefunden hat, findet eine erste Gesprächsrunde statt. In dieser Vorauswahl werden die Kandidaten definiert, die sich anschließend beim Auftraggeber vorstellen. Besonders für Positionen ab dem Senior-Level ist es wichtig, dass der Personalberater die jeweilige Branche und auch die Anforderungen an die entsprechende Position kennt. Nur so ist er in der Lage, die richtigen Fragen zu stellen und die Antworten des Kandidaten einzuschätzen. Gleichzeitig muss der Berater Fragen des Kandidaten beantworten können. Wirkt ein Beratungsunternehmen auf die Kandidaten nicht kompetent, schadet das letztlich dem Ruf des Auftraggebers.
6. Positionen werden tatsächlich besetzt
Eine professionelle Personalberatung besetzt Positionen – unabhängig von der Suchdauer. Oft sind es Umstrukturierungen, oder andere Begebenheiten beim Auftraggeber, durch die sich eine Suche unerwartet in die Länge ziehen kann. Seriöse Personalberatungen nehmen ihre Mandate ernst und unterstützen die Kunden so lange, bis der beste Kandidat gefunden ist.
Quelle: 3C Personalberatung GmbH