Die Zeiterfassung und ihre Umsetzungsmöglichkeiten sorgen immer wieder für Diskussionsbedarf. Dank moderner Systeme könnte sich dies bald ändern, Unterstützung gibt es dabei von oberster Stelle.
Flexible Online-Systeme als Schlüsselbaustein
Der Wunsch nach weniger Arbeit ist so alt wie die Arbeit selbst. Laut einer Umfrage verbringen Vollzeitarbeiter im Durchschnitt sogar fünf Stunden mehr als die vereinbarten 39 Stunden mit der Erwerbstätigkeit; in vielen Fällen wird dies als gegeben angenommen, sodass es nicht einmal zu einem Ausgleich kommt. In Teilzeit sieht es ähnlich aus: Die Differenz zwischen Soll- und Ist-Zustand ist zwar deutlich kleiner, aber dennoch spürbar.
Eine genaue Erfassung der Arbeitszeiten ist deswegen im Interesse aller Beteiligten. In der Praxis sieht es jedoch oft anders aus und Arbeitnehmer sind dabei in der Regel die Leidtragenden. Mit neuen Lösungen soll sich dies nun ändern. Einfach anzuwendende Technologien sind dabei der Schlüssel, denn Methoden wie die Zeiterfassung per Browser breiten sich derzeit schnell aus. Das Prinzip ist schnell erklärt: Es erlaubt einen Zugriff mit allen Endgeräten und passt damit zu den Anforderungen des mobilen Zeitalters, in dem flexible Standorte die Regel sind. Die Erfassung ist damit nicht an einen festen Ort gebunden, sondern kann jederzeit erfolgen, und damit auch auf Geschäftsreisen, externen Projekten und natürlich im Home Office, das sich inzwischen fest etabliert hat.
Ein weiterer nützlicher Aspekt solcher Systeme ist die Modularität. Dank dieser kann die Zeiterfassung maßgeschneidert für den jeweiligen Betrieb abgestimmt werden. Alle gewünschten Funktionen sind mit an Bord, sodass sowohl die laufende Anwendung als auch Analysen oder Kontrollen jederzeit mit wenigen Klicks erfolgen.
EuGH-Urteil als Motivation für moderne Zeiterfassung
Dass jetzt ein guter Zeitpunkt für den Umstieg auf ein solches System ist, liegt nicht zuletzt am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dieser verkündete am 14. Mai 2019 nämlich ein wegweisendes Urteil: Laut diesem sind Unternehmen in der Pflicht, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter per System zu erfassen. Der primäre Zweck des Urteils ist der Schutz von Arbeitnehmerrechten, die ohne Zeiterfassung allzu oft umgangen werden konnten, wie die Vergangenheit gezeigt hat.
Wichtig ist der Umfang der Regelung. So betrifft sie Vollzeitangestellte sämtlicher Branchen und Unternehmen, ausgenommen sind lediglich Personen, die Überstunden nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag zugestimmt haben. Je nach Berufsfeld ist dies keineswegs selten, etwa im Ingenieurswesen oder auch unter Juristen. Gleichzeitig wird die Zahl der Arbeiter, die unkontrolliert Überstunden leisten müssen, deutlich verringert, was sowohl der Gesundheit als auch dem Privatleben entgegenkommt.