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Gründertipp: Von Anfang an auf Patent- und Markenschutz achten

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Viele Gründer unterschätzen den Wert ihrer Ideen und kreativen Leistungen. Im Vordergrund steht am Anfang oft nur das Geschäftsmodell und kaum der Schutz des geistigen Eigentums. Doch das kann teuer werden. Die jährlichen Schäden, die der Weltwirtschaft durch Produktpiraterie entstehen, werden derzeit auf 16 bis 25 Mrd. US-Dollar geschätzt. Und gerade für kleine Unternehmen kann ein Gerichtsverfahren um Marken- oder Patentrechte sehr teuer werden. Michael Klein, Vertriebschef Deutschland beim US-amerikanischen Entwickler von Patentmanagement-Systemen Anaqua empfiehlt darum, sich schon sehr frühzeitig mit geeigneten Maßnahmen zum Schutz des eigenen geistigen Eigentums zu beschäftigen.

Das sicher bekannteste Schutzverfahren ist das Patent. Es wird erteilt für Erfindungen, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind, und darüber hinaus technischer Natur sind. Je nach gewünschtem Schutzbereich gibt es unterschiedliche Anmeldeverfahren. Für Schutzbereiche, die sich auf ein einzelnes Land beziehen sollen, ist das jeweilige Patentamt zuständig – in Deutschland das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Wer einen großräumigeren Schutz in ganz Europa erwirken möchte, sollte seine Erfindung beim Europäischen Patentamt (EPA) in München einreichen.

Doch die Anmeldung eines Patents ist nicht billig: neben den Patentgebühren, die in regelmäßigen Abständen neu anfallen, werden je nach Schutzbereich auch umfangreiche Übersetzungen benötigt, die schnell ins Geld gehen können. Dafür erhält man dann aber umfangreichen Schutz für bis zu 20 Jahre.Eine„Do-It-Yourself“-Variante (selber recherchieren, selber schreiben, selber anmelden) für ein deutsches Patent wäre z.B.im günstigsten Fall für nur 390 Euro zu haben. Wenn man aber zu der empfehlenswerten professionellen Beratung durch einen Patentanwalt greift,muss man mit Kosten ab ca. 5.000 Euro für ein deutsches Patent rechnen – je nach Komplexität der Erfindung und der Dauer des Verfahrens(Quelle: http://www.bardehle.com/blog/patent-kosten/).

Eine detaillierte Übersicht über alle anfallenden Gebühren bei einer Patentanmeldung und weitere Informationen gibt es auch bei den Websites der jeweiligen Patentämter:

EPA: https://my2.epoline.org/portal/classic/epoline.Scheduleoffees?portal:componentId=36d6d675-7800-4d15-90ef-b58a17b120e4&portal:type=action&portal:isSecure=true

DPMA: https://www.dpma.de/patent/gebuehren/index.html

Gebrauchsmuster: Kleiner Bruder des Patents

europäisches Patentamt Foto: Pixabay.com

Viele Startups wählen zunächst die Alternative „Gebrauchsmusterschutz“. Ein Gebrauchsmuster ist von der Funktion her ähnlich wie das Patent, auf eine umfassende Recherche zu den Schutzvoraussetzungen (Neuheit, erfinderische Leistung und gewerbliche Anwendbarkeit) wird jedoch vom Patentamt nicht durchgeführt. Um Konflikte mit anderen Rechteinhabern zu vermeiden, sollte der Anmelder diese Prüfung also bereits vorgenommen haben. Im Gegensatz zum Patent endet der Gebrauchsmusterschutz bereits nach spätestens zehn Jahren. Gebrauchsmuster eignen sich auch nicht für internationalen Schutz, denn nicht alle Staaten erkennen sie an. Darum nimmt auch das Europäische Patentamt keine Gebrauchsmuster-Anmeldungen entgegen. Aufgrund des deutlich reduzierten Prüfungsaufwands erhält man ein Gebrauchsmuster deutlich schneller Als ein Patent, das frühestens nach 18 Monaten, oft aber sehr viel später erteilt wird.

Wenn es um den Auftritt des Unternehmens geht, greift in der Regel der Markenschutz. Als Marke geschützt werden können alle Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Mit diesem Schutzprinzip werden also vor allem Logos, Wortmarken und andere grafische Identifikationsmerkmale von Unternehmen und Produkten geschützt. Das Patentamt prüfthier sehr genau die Einzigartigkeit der eingereichten Marke, bevor diese in das Markenregister eingetragen wird. Auch internationaler Markenschutz möglich, beispielsweise über die World Intellectual Property Organization (WIPO).

Auch Produktdesigns sind schützbar

Das Design eines Produktes schließlich kann man sich mit einem Geschmacksmuster für einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren schützen lassen. Hierbei ist wichtig, dass das eingereichte Design „neu ist und Eigenart hat“ (§ 2 Geschmacksmustergesetz). Wie beim Gebrauchsmuster wird auch beim Geschmacksmuster nicht geprüft, ob mit der Anmeldung ältere Schutzrechteverletzt werden. Dies entscheidet im Streitfall ein Zivilgericht.

Expertenrat ist unverzichtbar

„Schutzrechte sind eine sehr komplexe Materie. Es gilt darüber hinaus, Fristen zu beachten und Amtsformulare richtig zu verstehen“, sagt Michael Klein. Der Experte empfiehlt deshalb eine frühzeige Beratung durch einen Patentanwalt oder einen auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt. „Leider gibt es im deutschen Anmeldeverfahren keine ermäßigten Gebühren für Gründer. Trotzdem lohnt sich Investition in vielen Fällen, denn Patente und andere Schutzrechte gehören zum ‚Kapital‘ eines Unternehmen und können irgendwann sehr viel wert sein.“

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