22 Milliarden für Griechenland – Nothilfegesetz tritt am Samstag nach Unterschrift von Köhler in Kraft
Berlin/Brüssel. Deutschland wird dem vom Staatsbankrott bedrohten Griechenland mit bis zu 22,4 Milliarden Euro zur Seite stehen. Sowohl Bundestag als auch Bundesrat schlossen am Freitag das Eilverfahren zu den Milliardenhilfen ab, gegen die unmittelbar darauf eine Verfassungsklage einging. Bundespräsident Horst Köhler unterschrieb noch am Nachmittag die Gesetzesvorlage. Sie kann damit am Samstag in Kraft treten.
Wenige Stunden nach der deutschen Entscheidung trafen sich am Freitagabend in Brüssel die 16 Staats- und Regierungschefs der Euroländer, um die mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) abgestimmten Gesamthilfen förmlich zu beschließen. Sie haben einen Gesamtumfang von 110 Milliarden Euro, von denen der IWF 30 Milliarden bereitstellt. Hinzu kommen weitere 80 Milliarden Euro der Euro-Zone.
Der Anteil Deutschlands an den Hilfen für Athen beträgt 22,4 Milliarden Euro, die von der Förderbank KfW als Kredite gewährt und vom Bund garantiert werden. Da die Finanzwirtschaft sich jüngsten Zusagen zufolge mit acht Milliarden Euro an den Hilfen beteiligen will, kann der deutsche Beitrag um diesen Betrag reduziert werden. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) betonte, im besten Falle müssten die Kreditlinien der KfW gar nicht in Anspruch genommen werden.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) rief ihre Kollegen in den anderen Euroländern auf, den Stabilitäts- und Wachstumspakt «anzuschärfen» sowie über eine stärkere Regulierung der Finanzmärkte nachzudenken. Zudem müsse nicht nur Griechenland Sparanstrengungen unternehmen, sagte Merkel, ohne direkt die anderen von der Finanzkrise bedrohten Länder wie Spanien, Portugal, Italien und Irland zu nennen. Grundsätzlich müssten alle Länder bei der Erfüllung des Stabilitäts- und Wachstumspakts ihre Hausaufgaben machen.
Rückendeckung bekam die Kanzlerin vom Bundestag, der mit dem Lissabon-Vertrag seit Ende 2009 mehr Mitspracherecht in europäischen Fragen hat. In einen Entschließungsantrag wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für ein europäisches Frühwarnverfahren und härtere Sanktionen gegen Euro-Sünder einzusetzen. Eine von der SPD und Grünen geforderte Finanztransaktionssteuer wurde verworfen.
Zudem wird in dem Koalitionsantrag eine unabhängige europäische Rating-Agentur, eine Regulierung bestehender Rating-Agenturen und Hedgefonds, ein Verbot ungedeckter Leerverkäufe von Finanzmarktinstrumenten, eine Bankenabgabe zur Errichtung eines Stabilitätsfonds und ein Verbot der umstrittenen Kreditausfallversicherungen verlangt. Zudem soll ein insolvenzähnliches Verfahren für EU-Mitgliedstaaten geprüft werden.
Die Opposition verlangte derweil gesetzliche Regelungen, um die Banken und Kreditinstitute grundsätzlich zur Bewältigung der Finanzkrise heranzuziehen. Während die Union im Bundestag einen dazu ins Spiel gebrachte Finanztransaktionssteuer ablehnte, zeigte sich Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) kurz vor der Landtagswahl am Sonntag grundsätzlich offen für die Forderung. Die Frage sei noch nicht vom Tisch, sagte Rüttgers, sprach sich aber für eine internationale Lösung aus.
Derweil reichte eine Gruppe von fünf Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlern einen Eilantrag und eine Verfassungsbeschwerde gegen das Nothilfegesetz in Karlsruhe ein. Die Kläger wollen erreichen, dass das Gericht mit einer einstweiligen Anordnung «dem Bundespräsidenten und der Bundesregierung die Ausfertigung und Ausführung» des Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetzes vorerst untersagt. Aus Sicht der Kläger verstößt das Nothilfepaket von gut 22 Milliarden Euro gegen die EU-Verträge.