Eine gesetzliche Regelung zugunsten der Verbraucher lehnte die Ministerin ab
Düsseldorf. Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) hat für die Zeit nach Weihnachten darauf hingewiesen, dass es kein Recht auf Umtausch von Geschenken gibt. „Wenn ein Händler seine Ware zurücknimmt und den gezahlten Preis erstattet, dann geschieht das aus reiner Kulanz“, sagte Aigner der „Rheinischen Post“ (Montagausgabe). Genauso gut könne er auch einen Warengutschein ausgeben oder bestimmte Waren ganz vom Umtausch ausschließen.
Eine gesetzliche Regelung zugunsten der Verbraucher lehnte die Ministerin ab: „Wenn sich ein Kunde im Geschäft für eine bestimmte Ware entscheidet und diese kauft, dann schließt er mit dem Händler einen Kaufvertrag. An diesen Vertrag ist der Käufer ebenso gebunden wie der Verkäufer und beide Seiten müssen sich grundsätzlich auf die Bestandskraft des Vertrages verlassen können.“