Die Lockerungen der Corona-Maßnahmen in den letzten Wochen nach dem geänderten Infektionsschutzgesetz haben die Orientierung für jeden Einzelnen nicht einfacher gemacht. Die Frage bleibt offen, welche Maßnahmen weiterhin gelten.
Aktualisierung des Infektionsschutzgesetzes bundesweit
Der Großteil der Schutzmaßnahmen ist nicht mehr in Kraft. Besondere Risikogruppen genießen einen Basisschutz. Außerdem soll es möglich sein, für Regionen mit einem sehr gefährlichen Infektionsgeschehen noch strengere Maßnahmen zu beschließen. Im Bereich Basisschutz bleibt die Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern.
Weiterhin bestehen bleiben die Testpflicht in den Schulen sowie eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. Geöffnet bleiben viele der Testzentren. Für mehr Sicherheit können die Bundesbürger einen Online-Schnelltest durchführen. Dieser gilt als Freibrief für eine 2G+, 2G oder 3G Regelung und dauert nicht länger als 5 Minuten.
Was gilt in den jeweiligen Bundesländern?
Wer sich über die aktuellen Corona-Maßnahmen informieren möchte, sollte sich an den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes orientieren. Unabhängig davon bleibt die Maskenpflicht im Personen-Fernverkehr und im Luftverkehr bestehen.
Macht es die Infektionslage vor Ort erforderlich, können strengere Regeln beschlossen werden. Das entscheidet das Landesparlament. Diese Option haben einige Länder gezogen und zum Beispiel eine Übergangsfrist bis zum 2. April walten lassen. Entscheidend bleibt die Regelung im jeweiligen Land.
Aufruf zu eigenverantwortlichem Verhalten
Neben dem Wegfall der Maskenpflicht in Supermärkten, im Einzelhandel und in der Gastronomie können die Bürger selbst entscheiden, ob sie weiterhin eine Maske tragen. Die Bundesregierung und die Landesregierung rufen zur Verantwortung auf. So ist es an jedem selbst, auf eine ausreichende Hygiene beim Hände waschen und desinfizieren zu achten.
Das zukünftige Infektionsgeschehen wird maßgeblich von dem eigenverantwortlichen Handeln abhängen. Aller Voraussicht nach werden die Erleichterungen der Regelungen über die nächsten Monate bestehen bleiben. Gerade im Außenbereich hat es schon im vergangenen Jahr weitreichende Lockerungen gegeben.
Großveranstaltungen und Corona Maßnahmen
Großveranstaltungen mit Teilnehmern von über 5.000 Besuchern sollten die gegebenen Maßnahmen bei der Kommune oder Landesregierung anfragen. Je nach Region und Belastung kann eine zusätzliche Testpflicht notwendig sein. Gerade deshalb ist es praktisch, wenn vor Ort ein Testzentrum zur Verfügung steht und die Verfügbarkeit der Schnelltests im digitalen Bereich zunimmt. So hat jeder die Möglichkeit, einen Test zu machen und ein entsprechendes gültiges Zertifikat in den Händen zu halten.