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Alte Führerscheine bis 2033 gültig

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München (dapd). Zum 19. Januar werden neue EU-Führerscheine eingeführt. Sie gelten fortan 15 Jahre lang. Danach muss man sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen. Fahr- oder medizinische Prüfungen sind damit nicht verknüpft. Der neue Führerschein im Scheckkartenformat ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Zum einen soll durch den Umtausch Führerscheinfälschern das Handwerk gelegt werden. Zum anderen ist es Ziel der Neuregelung, ein EU-weites Fahrerlaubnisregister zu errichten, um so den sogenannten Führerschein-Tourismus zu erschweren.

Der ADAC in München weist darauf hin, dass alle Dokumente, die vor dem Stichtag ausgegeben wurden, erst mit Wirkung zum 19. Januar 2033 ihre Gültigkeit verlieren und neu ausgestellt werden müssen. „Deshalb ist es nicht nötig, einen bisher gültigen Führerschein in den nächsten Tagen kurzfristig noch umzutauschen“, erläutert ADAC-Mitarbeiterin Katharina Bauer.

Unerlässlich ist der Umtausch jedoch, wenn wegen einer Fernreise ein internationaler Führerschein erforderlich ist. Dieser kann nur für Inhaber eines neuen Scheckkartenführerscheins ausgestellt werden.

Wer schon jetzt ein neues Dokument im Scheckkartenformat haben möchte, hat keinen großen Aufwand: Die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 24 Euro bei der ausstellenden Behörde einzahlen sowie den alten Führerschein und ein neues Foto vorlegen.

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