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Anhänger im Sturm: Kfz-Haftpflichtversicherung muss zahlen
Stuttgart (ddp.djn). Wer seinen Kfz-Anhänger ungesichert aufstellt, sodass er im Sturm vorbeifahrende Pkw beschädigen kann, der kann trotzdem auf die Schadensregulierung der Kfz-Versicherung setzen. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart (AZ: 4 S 255/07) hervor. Geklagt hatte der Besitzer des beschädigten Fahrzeugs, die Versicherung hatte sich auf «höhere Gewalt» berufen und sie Schadensregulierung abgelehnt. Die Richter bewerteten das ungesicherte Abstellen des Anhängers jedoch als grob fahrlässig, sodass die Versicherung für den daraus resultierenden Schaden aufkommen müsse.