Die Erstellung und Interpretation von Arbeitszeugnissen sind in der Schweiz oft von Missverständnissen und Mythen umgeben. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind sich häufig unsicher über die richtige Formulierung und Bedeutung von Aussagen in einem Arbeitszeugnis.
Häufige Missverständnisse beim Arbeitszeugnis:
Mythos 1: Ein gutes Arbeitszeugnis muss immer positiv klingen.
Ein häufiges Missverständnis ist, dass ein Arbeitszeugnis immer ausschließlich positive Formulierungen enthalten muss. Tatsächlich schreibt das Schweizer Arbeitsrecht vor, dass ein Arbeitszeugnis sowohl positive als auch negative Aspekte der Arbeit eines Mitarbeiters berücksichtigen muss. Ein Zeugnis, das nur positive Formulierungen enthält, kann sogar als unvollständig oder unglaubwürdig angesehen werden.
Mythos 2: Die Note „gut“ ist die höchste Bewertung in einem Arbeitszeugnis.
Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass die Bewertung „gut“ die höchste in einem Arbeitszeugnis mögliche ist. In der Schweiz werden Arbeitszeugnisse jedoch oft in einem Schulnotensystem von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend) bewertet. Eine „gut“ (4) ist zwar eine positive Bewertung, aber es gibt durchaus bessere Bewertungen wie „sehr gut“ (3) oder „ausgezeichnet“ (2).
Mythos 3: Es ist obligatorisch, den Grund für das Ausscheiden im Arbeitszeugnis anzugeben.
Ein weiterer Mythos besagt, dass das Arbeitszeugnis immer den Grund für das Ausscheiden eines Mitarbeiters angeben muss. Tatsächlich sind Arbeitgeber nicht verpflichtet, den Grund für das Ausscheiden im Zeugnis zu erwähnen. In vielen Fällen wird dieser Punkt sogar bewusst ausgelassen, um möglichen Konflikten vorzubeugen.
Mythos 4: Der Arbeitgeber muss das Arbeitszeugnis persönlich übergeben.
Es gibt auch das Missverständnis, dass der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis persönlich an den Mitarbeiter übergeben muss. In der Realität kann das Zeugnis auch per Post oder elektronisch verschickt werden, solange es in einem verschlossenen Umschlag oder einer verschlossenen Datei erfolgt.
Mythos 5: Ein Zeugnis darf keine Kritik enthalten.
Ein häufiger Irrtum ist, dass ein Arbeitszeugnis keine kritischen Anmerkungen enthalten darf. Solange die Kritik sachlich und fair formuliert ist, ist sie zulässig und sogar notwendig, um ein vollständiges Bild der Leistung eines Mitarbeiters zu vermitteln. Die Formulierung ist jedoch entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden.
Die Bedeutung von Codes und Formulierungen
Ein weiteres wichtiges Element bei der Interpretation von Arbeitszeugnissen sind die oft verwendeten Codes und Formulierungen. Diese können subtile Hinweise auf die Leistung und das Verhalten eines Mitarbeiters enthalten, die auf den ersten Blick möglicherweise nicht offensichtlich sind. Gerade bei der Bewerbung auf eine neue Stelle lohnt es sich das Arbeitszeugnis durch die Experten von https://arbeitszeugnishilfe.ch/ prüfen und bei Bedarf korrigieren zu lassen.
Codes für die Leistungsbeurteilung:
Arbeitszeugnisse enthalten oft Codes, die die Leistungsbeurteilung des Mitarbeiters anzeigen. Beispielsweise steht die Formulierung „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ für eine hervorragende Leistung, während „hat sich bemüht“ auf eine eher durchschnittliche Leistung hinweist. Es ist wichtig, diese Codes zu verstehen, um die wahre Bewertung im Zeugnis zu erkennen.
Versteckte Kritik:
Obwohl Kritik im Arbeitszeugnis erlaubt ist, wird sie oft in einer subtilen Formulierung versteckt. Zum Beispiel könnte die Aussage „hat mit Kollegen zusammengearbeitet“ darauf hinweisen, dass der Mitarbeiter Schwierigkeiten hatte, im Team zu arbeiten. Es ist ratsam, solche versteckte Kritik aufzudecken und zu überlegen, wie sie sich auf die Gesamtbewertung auswirkt.
Weglassen von Informationen:
Manchmal ist das, was nicht im Arbeitszeugnis steht, genauso wichtig wie das, was darin enthalten ist. Das gezielte Weglassen von Informationen über bestimmte Aufgaben oder Projekte kann darauf hinweisen, dass der Mitarbeiter in diesen Bereichen Schwächen hatte. Es ist ratsam, nach Lücken im Zeugnis zu suchen und diese zu hinterfragen.
Ehrliche und faire Formulierungen:
Arbeitgeber sollten bei der Formulierung von Arbeitszeugnissen ehrlich und fair sein. Das Schweizer Arbeitsrecht verlangt, dass Zeugnisse wahrheitsgemäß sind. Es ist daher wichtig, sicherzustellen, dass die im Zeugnis enthaltenen Aussagen der tatsächlichen Leistung und dem Verhalten des Mitarbeiters entsprechen.