Attraktiv für Aufsteiger – Neuregelung bringt mehr Interessierte zum Meister-BAföG
Von Hendrik Roggenkamp
Das Meister-BAföG entwickelt sich zum Erfolgsmodell: Im vergangenen Jahr bezogen rund 166.000 Frauen und Männer Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Offensichtlich wirken sich die seit 1. Januar 2009 erleichterten Förderbedingungen positiv aus: Im Jahr vor der Neuregelung erhielten gut 25.000 Menschen weniger das Meister-BAföG.
Seit nunmehr fast drei Jahren fördert der Staat nicht mehr nur die erste Weiterbildung nach einem Berufsabschluss, sondern auch Aufstiegsfortbildungen. So können beispielsweise Meister das BAföG nutzen, um sich zum Betriebswirt fortzubilden.
Zudem fallen mehr Berufe als vor der Neuregelung unter das Fördergesetz. So ist eine Finanzierung von Aufstiegsfortbildungen in der Kranken- und Altenpflege nicht mehr nur in einigen, sondern in allen Bundesländern möglich. Außerdem können mit der Gesetzesänderung auch Erzieher und Erzieherinnen das Meister-BAföG in Anspruch nehmen.
Das Meister-BAföG setzt sich auf einem einkommensabhängigen Zuschuss und einem Darlehen für die Lebenshaltungskosten sowie Zuschuss und Darlehen für die eigentlichen Weiterbildungskosten zusammen. Als Bedarf für die Lebenshaltungskosten sind derzeit zwischen 697 Euro für Alleinstehende und 1.332 Euro für Verheiratete mit zwei Kindern festgesetzt. Bis zu 238 Euro gibt es als Zuschuss, den Rest als Darlehen.
Die Weiterbildungskosten werden übrigens unabhängig von vorhandenem Einkommen und Vermögen gefördert. Wer die Prüfung besteht, bekommt ein Viertel seines Darlehens für Prüfung und Weiterbildung auf Antrag erlassen. Noch günstiger wird es für Geförderte, die sich selbstständig machen und im Anschluss an die Weiterbildung einen Mitarbeiter oder Auszubildenden einstellen. In diesem Fall wird ein weiteres Drittel der Schulden erlassen.
Details zur Förderhöhe, den Darlehenskonditionen und der Anrechnung von Einkommen lassen sich auf einer Internet-Seite des Bundesbildungsministeriums ( www.meister-bafoeg.info ) nachlesen. Dort finden sich auch Beispielrechnungen, die die komplizierten Anrechnungsregeln anschaulich machen. Außerdem gibt es auf der Seite auch die Antragsformulare, die entweder direkt am Bildschirm ausgefüllt oder ausgedruckt werden können.