München (dapd). Der Karneval spaltet die Nation: Während sich unzählige Bundesbürger mit Begeisterung ins närrische Treiben stürzen, nehmen andere Reißaus und fahren lieber zum Skifahren. Beide Fraktionen, Faschingsfans wie -muffel, sollten bei ihren Vergnügungen immer ausreichend Versicherungsschutz dabei haben, rät Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV). Sowohl ausgelassenes Feiern als auch Stürze auf der Piste, vor allem im Ausland, werden sonst schnell zum Finanzrisiko.
Eine Privathaftpflicht-Police ist für Liebhaber der Fastnacht wie auch für Brettl- und Eislauffans oberstes Gebot – ein absolutes Muss, auch außerhalb der Saison. Der Schutz greift, wenn ein Bürger bei anderen Schäden verursacht.
Zum Beispiel rund um die tollen Tage: Schnell ist mit der Zigarette ein Loch in das historische Kostüm des Gegenübers gebrannt. Ohne Versicherung kann das Missgeschick teuer werden. Wer beim Schunkeln im Gedränge des Rosenmontagsumzugs die Nachbarin umschubst, hat oft die Folgen eines Personenschadens am Hals. Bei einer ernsthaften Verletzung muss der Verursacher dem Geschädigten schlimmstenfalls eine lebenslange Rente zahlen. In solchen Fällen springt dann die Privathaftpflicht ein.
Ohne diese Absicherung kann auch der Winterurlaub schnell zum Finanzrisiko werden – unabhängig davon, ob der Skifahrer selbst verletzt wird oder ein anderer zu Schaden kommt. „Die finanziellen Folgen können sich auf sechs- bis siebenstellige Beträge summieren, ganz abgesehen von gesundheitlichen Beeinträchtigungen“, sagt Kay Rodegra, Reiserechtler und Lehrbeauftragter an der Universität Trier. Schon ein Beinbruch könne Tausende Euro kosten.
Kein Pardon bei Alkohol
Ist ein nicht versicherter Skifahrer am Zusammenstoß mit einem anderen Schuld, muss er aus eigener Tasche für die Folgen aufkommen. Zu bezahlen sind ärztliche Behandlungen, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Schadenersatz. Bei einem Todesfall wird der Unfallverursacher in der Regel mit hohen Ersatzansprüchen der Hinterbliebenen konfrontiert.
Umgekehrt gilt: Wer von einem Nichtversicherten auf der Piste über den Haufen gefahren wird, braucht einen langen Atem, bis finanzielle Ansprüche geltend gemacht sind und Geld fließt, wie Rodegra betont. Ist ein nicht ausreichend abgesicherter Selbstständiger betroffen, kann ihn der unverschuldete Skiunfall an den Rand des Ruins führen. Da hilft auch eine Rechtsschutzversicherung meist nicht, an Geld zu kommen.
Vorsicht bei zu viel Alkohol: Wer auf der Piste wie auch im Faschingstrubel betrunken Schäden verursacht, steht in der Regel ohne Versicherungsschutz da. Das gilt auch für Alkohol am Steuer. Verunglückt ein angetrunkener Karnevalist oder Wintersportler mit seinem Auto, reguliert der Kfz-Versicherer zwar den Schaden des anderen. Aber er beruft sich auf die Trunkenheitsklausel und kann den Fahrer mit bis zu 5.000 Euro zur Kasse bitten und mehr. Bei absoluter Fahruntüchtigkeit zahlt die Vollkaskoversicherung gar nichts.
Nie ohne Auslandskrankenversicherung
Sinnvoll sind auch eine Unfall- und eine Berufsunfähigkeitsversicherung, im Faschingstreiben wie auf der Piste. Letztere kommt für eine Rente auf, wenn ein Geschädigter seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Die Unfallpolice steht für eine Einmalzahlung oder ebenfalls eine Rente gerade.
Für Faschingsmuffel, die über die Grenze nach Österreich, Italien, in die Schweiz, die USA oder nach Kanada zum Wintersport fahren, ist eine extra Auslandsreisekrankenversicherung ein absolutes Muss – für gesetzlich wie privat Krankenversicherte. Andernfalls sitzen sie im Notfall schnell auf vielen Hundert Euro für medizinische Behandlungen.
Denn deutsche Patienten werden bei Skiunfällen nur gegen Bares und Vorkasse behandelt. Wieder zu Hause erstatten die Kassen lediglich nach Regelsatz. Den Rest muss der verletzte Wintersportler selbst zahlen. Neben Behandlungskosten und Krankentransport nach Hause übernimmt die Versicherung häufig auch die Bergungskosten.
Die eigene Gesundheit gehört immer besser abgesichert als teure Skier oder Schlittschuhe. Wer unbedingt sein Skigerät versichern will, sollte wissen: Schnappen sich Langfinger die Skiausrüstung, die vor der Tür im Schnee steckt, während der Besitzer drinnen beim Jagertee sitzt, zahlt der Versicherer nichts. Dafür greift die normale Hausratpolice auch im Ausland, falls Diebe ins Hotelzimmer einbrechen und Gepäck mitgehen lassen.