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Azubi-Start: Versicherungsschutz nicht vergessen

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Bonn – Am 1. September ist offizieller Ausbildungsstart in Deutschland. Viele, vor allem junge Menschen starten mit ihrer Berufsausbildung. Für die Berufsanfänger bedeutet der neue Lebensabschnitt nicht nur mehr Unabhängigkeit, sondern auch mehr Verantwortung – zum Beispiel in Sachen Versicherungsschutz. Dabei genügt es durchaus, sich zunächst auf einen wesentlichen Schutz zu beschränken. Wichtig ist vor allem der Schutz gegen Berufsunfähigkeit und die Absicherung des eigenen Hausrats.

Quellenangabe: "obs/Zurich Gruppe Deutschland"
Quellenangabe: „obs/Zurich Gruppe Deutschland“

Auch bei kleinem Budget unverzichtbar: Berufsunfähigkeit & Haftpflicht

Grundversicherungen sind auch bei geringem Gehalt unerlässlich. So sollte auf die private Haftpflichtversicherung nicht verzichtet werden. Sie schützt vor Schadenersatzansprüchen Dritter. Auszubildende sind in der Regel über ihre Eltern abgesichert, aber nur, wenn diese über eine private Haftpflichtversicherung verfügen. Wer aber beispielsweise bereits eine Ausbildung abgeschlossen hat, ist nicht mehr durch den Vertrag der Eltern geschützt und muss selbst vorsorgen. Spätestens dann muss ein eigener Privathaftpflichtschutz her.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört beim Start in das Berufsleben zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt. Durchschnittlich trifft eine Berufsunfähigkeit jeden vierten Arbeitnehmer. Gerade Menschen in den vermeintlich ungefährlichen Berufen mit Bürotätigkeit unterschätzen das Risiko, berufsunfähig zu werden. Beim Einstieg in die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt: Je früher, desto besser, da sich die Beitragsprämie am Alter und der Gesundheit des Versicherungsnehmers orientiert.

Wer keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann oder will, sollte eine private Unfallversicherung in Betracht ziehen. Zwar bietet die gesetzliche Unfallversicherung einen Basisschutz, sofern der Unfall zum Beispiel während der Arbeitszeit oder einer dienstlichen Fortbildung passiert, in der Freizeit greift sie allerdings nicht.

Den eigenen Hausstand absichern

Auszubildende, die eine eigene Wohnung oder ein WG-Zimmer beziehen, sollten eine Hausratversicherung abschließen. Diese greift dann, wenn beispielsweise durch Brand, Leitungswasser oder Sturm die Wohnungseinrichtung beschädigt wird. Bei einem Einbruch oder Raub sind Möbel, Elektrogeräte und Kleidung ebenfalls versichert. Auch das Fahrrad, mit dem viele Auszubildende zur Arbeit fahren, kann bei Bedarf mit in die Versicherung aufgenommen werden und ist so gegen Diebstahl abgesichert.

Quelle: ots

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