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Bares für Partikelfilter – Antragsformulare im Internet bereit gestellt

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Bonn. Die Besitzer älterer Dieselfahrzeuge können auf der Basis einer im Mai verabschiedeten Richtlinie des Bundesumwelt- und des Bundesverkehrsministeriums die Förderung einer Nachrüstung mit Partikelfiltern beantragen. Die Antragsformulare für die 330 Euro Barförderung stehen jetzt im Internet bereit (pmsf.bafa.de).

Analog zum Verfahren zur Beantragung der Umweltprämie zeigt eine Fördermittelübersicht des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) den aktuellen Stand der Antragseingänge. Der Fördertopf reicht für rund 160 000 Anträge. «Die Nachrüstung erlaubt mit Umwelt-Plakette die Einfahrt in die mehr als 40 städtischen Umweltzonen», erläuterte Ulrich Köster vom Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) in Bonn die Vorteile. Bundesweit kämen bis zu zehn Millionen Diesel-Pkw und leichte Nutzfahrzeuge für eine Umrüstung mit einem Partikelfilter in Frage.

Die 330 Euro werden im Unterschied zum Vorläufer-Programm nur als Barmittel ausgezahlt und nicht mehr auch in Form einer Kfz-Steuerermäßigung. Der Förderzeitraum endet am 31. Dezember dieses Jahres oder – wie bei der Umweltprämie – wenn der Topf leer ist. Ausgezahlt wird in der Reihenfolge der beim Bafa eingegangenen Antragsunterlagen. Der ZDK hat zusammen mit dem Verkehrsclub Deutschland (VCD) für Verbraucher und Betriebe eine Infoseite (partikelfilter-nachruesten.de) im Internet bereitgestellt, die einen Überblick über erhältliche Filtersysteme gibt.

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