Berlin (ddp.djn). Wer neu baut, muss die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) einhalten. Ausschlaggebend ist dabei immer der Stand der EnEV zum Zeitpunkt des Bauantrags oder der Bauanzeige, informiert der Verband Privater Bauherren (VPB).
Normalerweise kümmert sich der Architekt darum, dass die aktuelle Verordnung zugrunde gelegt wird. Wer allerdings ein Schlüsselfertighaus kauft, muss darauf selbst achten, so der VPB. Meist findet sich nämlich im Bauvertrag der Passus, es gelte die bei Vertragabschluss gültige Verordnung. Verzögert sich dann der Bau und ist in der Zwischenzeit eine neue Energieeinsparverordnung in Kraft, muss diese für den Neubau zugrunde gelegt werden.