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Bei Umzug kann sich Hausratversicherung ändern

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Hagen. Bei einem Umzug geht der Schutz der Hausratversicherung auf die neue Wohnung über. Dabei wird für eine Dauer von zwei Monaten Schutz für die alte und die neue Wohnung gewährt. Wird die alte Wohnung jedoch behalten, geht der Versicherungsschutz nur auf die neue Wohnung über, wenn diese genauso genutzt wird wie die alte. Das regeln die Versicherungsbedingungen VHB 92 für die Hausratversicherung.

Das Landgericht Hagen (AZ: 6 O 479/08) musste nun über diese Klausel entscheiden. Die Richter sahen eine gleiche Nutzung und damit einen Übergang des Versicherungsschutzes auf die neue Wohnung dann als gegeben an, wenn der Lebensmittelpunkt dort neu gegründet wird und bereits einige persönliche Dinge in die neue Wohnung gebracht wurden.

Praktisch bedeutsam ist die Klausel vor allem dann, wenn ältere Menschen umziehen und beispielsweise von ihren Kindern in deren Zuhause gepflegt werden. Denn dann bleibt oft Hausrat im alten Domizil zurück, der nicht mehr versichert ist, wenn die Versicherung einen Wohnungswechsel ins Zuhause der Kinder annimmt. Entsprechend muss dafür gesorgt werden, dass der Versicherungsschutz erweitert wird.

ddp.djn/ome/jwu

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