Berliner Berufungsgericht konstatiert Schadensersatz begründendes Verhalten des Börsengurus
Hamburg (ots) – Die Berliner Richter gehen von der grundsätzlichen Haftung von Herrn Markus Frick aus. Die Email-Hotline-Geschädigten können Schadensersatzansprüche geltend machen. Das scheint das sprichwörtliche Licht am Ende des Tunnels eines der größten Schadensfälle auf dem deutschen Kapitalmarkt überhaupt zu sein. Errungen von GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte.
Es kommt wieder Bewegung in die Markus Frick-Fälle. Nach mehreren, sich teilweise heftig widersprechenden Stellungnahmen der Instanzgerichte beginnt das Berliner Berufungsgericht Ordnung zu schaffen. Es ging soweit ersichtlich das erste Mal davon aus, dass der selbsternannte Börsenguru einen Abonnenten der Email-Hotline durch seine Aktientipps geschädigt hat.
In dem Fall hatte der Abonnent der Email-Hotline auf Empfehlung von Herrn Markus Frick Aktien der Star Energy Corporation und Stargold Mines Incorporated gekauft und fast alles verloren. Der Anlegeranwalt Andreas Köpke von den auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälten machte für den Anleger Schadensersatzansprüche gegen Herrn Frick geltend: „Wir sind der Meinung, dass Herr Frick die Anleger wissentlich falsch informiert hat, die Kurse zugunsten Dritter manipuliert hat und dadurch sehr viele Abonnenten seines Börsenbriefs Email-Hotline sehenden Auges geschädigt hat.“
Das hat Kammergericht in dem Fall bis auf Weiteres bestätigt. Markus Frick habe nach der Einschätzung der Berliner Berufungsrichter seine Anlagetipps unseriös recherchiert, die Kurse der im Streit stehenden, empfohlenen Aktien manipuliert, seine aus dem Abonnement der Email-Hotline folgenden Vertragspflichten verletzt und eine unerlaubte Handlung begangen. Das indiziere einen Schadensersatzanspruch des Anlegers.
Rechtsanwalt Andreas Köpke: „Das ist nach unserer Einschätzung der Durchbruch in der Vertretung der Markus Frick-Geschädigten. Soweit ersichtlich ist das die erste für die Email-Hotline-Betroffenen höchst erfreuliche Einschätzung der für diese ganzen Sachen mittlerweile zuständigen Berliner Gerichte. Und die hat grundsätzliche Bedeutung. Jeder, der durch die reichlich zweifelhaften Anlagetipps des Börsengurus Geld mit Investments in Aktien der Star Energy Corporation, Stargold Mines Incorporated und/ oder Russoil Corporation verloren hat, sollte Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Viele Betroffenen dürften ganz ausgezeichnete Erfolgsaussichten haben.“
Der Markus-Frick-Skandal ist einer der größten Schadensfälle auf dem deutschen Kapitalmarkt. Experten gehen davon aus, dass circa 30.000 Anleger aufgrund der Tipps des selbsternannten Börsencoachs rund EUR 700 Mio. investiert haben sollen. Viele verloren ihr ganzes Geld. Und der Mann ist noch im Geschäft. Er bewirbt seinen Email-Börsenbrief mit „kompetent“ und „gewinnbringend“ und behauptet „Börsenerfolg ist erlernbar“. Wenn das wahr wäre, könnte Herr Frick der reichste Mensch der Welt sein. Das ist er aber nicht… . Eine lächerliche Selbstbeweihräucherung, findet Anlegeranwalt Köpke.
GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte hat bereits mehrere hundert Betroffene beraten und rät allen Markus Frick-Geschädigten, Schadensersatzansprüche gegen den Börsencoach von einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. So schnell wie möglich. Denn wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/78454/2356853/markus-frick-jetzt-geht-s-los-berliner-berufungsgericht-konstatiert-schadensersatz-begruendendes/api