Da die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung immer geringer ausfallen, ist eine zusätzliche Vorsorge umso wichtiger, um auch im Alter einen guten Lebensstandard beizubehalten. Neben der privaten Vorsorge besteht die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge. Sie kann ganz oder teilweise durch den Arbeitgeber finanziert werden. Es gibt aber auch die Möglichkeit einer Gehaltsumwandlung, die nur durch den Arbeitnehmer finanziert wird.
Wie sieht es mit den rechtlichen Grundlagen der betrieblichen Altersvorsorge aus?
Der Arbeitgeber ist zur Zahlung einer betrieblichen Altersvorsorge nicht verpflichtet, wenn es sich um eine arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge handelt. Er muss also die Altersvorsorge für die Mitarbeiter nicht vollständig oder teilweise finanzieren. Rechtliche Grundlage für die betriebliche Altersvorsorge ist § 1a der BetrAVG (Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge). Dieses Gesetz regelt auch die betriebliche Altersvorsorge für den öffentlichen Dienst, für den meistens in Tarifverträgen eine betriebliche Altersvorsorge verpflichtend vorgesehen ist. Der Arbeitgeber ist zur Zahlung einer betrieblichen Altersvorsorge verpflichtet, wenn das im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag festgelegt ist. Will der Arbeitnehmer die betriebliche Altersvorsorge mit einer Gehaltsumwandlung selbst finanzieren, muss ihm der Arbeitgeber das ermöglichen. Verpflichtet ist der Arbeitgeber jedoch nur dann, wenn der Mitarbeiter in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, das seit Januar 2018 gilt, geht noch einen Schritt weiter. Der Arbeitgeber muss seinen Mitarbeitern bei einer Entgeltumwandlung einen Zuschuss von 15 Prozent zahlen. Wurde der Vertrag schon vor 2018 geschlossen, ist der Arbeitgeber erst ab 2022 dazu verpflichtet. Es liegt jedoch in der Entscheidung des Arbeitnehmers, ob er das Angebot seines Arbeitgebers für eine betriebliche Altersvorsorge annehmen möchte.
Möglichkeiten für die betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge ist ein komplexes Thema. Noch komplizierter wird alles, da es verschiedene Möglichkeiten gibt:
- Direktzusagen, bei denen Unternehmer für ihre Mitarbeiter eine Rente aus dem Betriebsvermögen zahlen. Der Arbeitgeber kümmert sich um die Auswahl einer Geldanlage. Scheidet der Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus, hat er keinen Anspruch auf eine weitere Finanzierung.
- Direktversicherungen werden häufig von Unternehmen genutzt, die keinem Tarifvertrag angehören. Der Arbeitgeber schließt für jeden Arbeitnehmer eine betriebliche Lebens- oder Rentenversicherung ab. Der Vorteil für den Arbeitgeber besteht darin, dass er bei einem jährlichen Betrag bis 1.752 Euro pro Mitarbeiter den Betrag mit 20 Prozent versteuern kann und keine Sozialabgaben darauf fällig werden.
- Pensionskasse als spezielle Lebensversicherung, die unabhängig vom Arbeitgeber ist und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert wird.
- Pensionsfonds, die ähnlich wie Pensionskassen funktionieren, bei denen der Arbeitgeber das Geld in einen bestimmten Fonds einzahlen kann, um eine höhere Rendite zu erzielen.
- Unterstützungskasse, die das Geld im Sinne des Arbeitgebers verwaltet und gewinnbringend anlegt.
- Darüber hinaus besteht seit 2018 noch die Möglichkeit der reinen Beitragszusage mit Zielrente, die sich vor allem für kleinere Unternehmen lohnt. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern bestimmte Beiträge zusagen, die aber nicht an eine konkrete Rentenhöhe gebunden sind. Der Arbeitgeber muss für keine Rentengarantie eingestehen, wenn die Zielrente nicht erreicht wird.
Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge
Eine betriebliche Altersvorsorge ist gerade für kleinere und mittlere Unternehmen eine gute Möglichkeit, Fachkräfte zu gewinnen und an das Unternehmen zu binden. Sie lohnt sich für kleinere Unternehmen, die nicht die Möglichkeit haben, ständig Löhne und Gehälter zu erhöhen wie die großen Konzerne. Für Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen unter 2.000 Euro, die keine hohe Rente zu erwarten haben, ist die betriebliche Altersvorsorge eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Arbeitgeber werden mit der betrieblichen Altersvorsorge für Bewerber attraktiver, können Mitarbeiter an sich binden und sparen Steuern sowie teilweise auch Sozialabgaben.
Wann lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge für den Arbeitnehmer?
Die betriebliche Altersvorsorge lohnt sich für Arbeitnehmer, die ein geringes Einkommen erzielen. Wird sie allein vom Arbeitgeber gezahlt, lohnt sie sich auch für diejenigen mit einem höheren Einkommen. Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers ist die betriebliche Altersvorsorge abgesichert. Eine Gehaltsumwandlung lohnt sich für Arbeitnehmer nicht immer. Allerdings können Mitarbeiter in der Ansparphase Steuern sparen. Wer an den Wechsel des Arbeitgebers denkt, kann die Altersvorsorge nicht immer zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. Der neue Arbeitgeber ist nicht zur Übernahme des Vertrages verpflichtet. Anspruch auf die bereits eingezahlten Beträge haben Mitarbeiter nur dann, wenn sie ihrem Arbeitgeber mindestens drei Jahre lang die Treue halten. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass die betriebliche Altersvorsorge in der Auszahlphase steuer- und sozialabgabepflichtig ist.