Je nach Unternehmensausrichtung und -kultur wird oftmals unterschiedlich mit den Themen Hygiene und Sauberkeit umgegangen. Spätestens seit Beginn der Pandemie wissen aber auch die Muffel unter den Betrieben, dass vor allem hierauf Wert gelegt werden sollte, auch zum präventiven Schutze der eigenen Belegschaft.
Hinleitung / Fakten / Abgrenzung von anderen Themen
Hygiene ist nicht mit sterilen Räumen zu verwechseln: Ein Büro oder eine Werkshalle können und sollen nicht dieselben Bedingungen erfüllen wie ein Labor beispielweise. Nichtsdestoweniger geht es um betriebliche Vorschriften, die derzeit noch um einzelne Landesverordnungen ergänzt sind. Für alle Unternehmen gelten jedoch arbeits- und gesundheitsschutzrechtliche Pflichten, die sowohl den Bereich Arbeitgeber, aber auch den Bereich Arbeitnehmer umfassen. Dieser Bereich wird vom sogenannten Arbeitsschutzgesetzt geregelt. Dieses dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter zu gewährleisten und zu verbessern. Vieles ist hier beschrieben, wie zum Beispiel die Abluftreinigung in Unternehmen. Der Gesundheitsschutz umfasst Maßnahmen zur Verhinderung arbeitsbedingter Gesundheitsprobleme und Berufskrankheiten. Der Zweck des Gesundheitsschutzes besteht darin, gesunde (langfristige) gesundheitliche (physische, psychische und soziale) Folgen der Arbeit zu verhindern.
Tipps für Arbeitgeber
Gesetzlich ist jedes Unternehmen dazu verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten in seinen Reihen zu haben. Diese Person muss eine zertifizierte Weiterbildung durchlaufen haben. Worauf ist aber als Arbeitgeber noch in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu achten? Wir haben es zusammengetragen:
- Grundpflichten des Arbeitgebers sowie allgemeine Grundsätze, wie oben beschrieben.
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen: Aus welchen Bereichen könnte Gefahr kommen?
- Dokumentation: Zum einen ist hier eine Gefährdungsbeurteilung Muss sowie die Dokumentation von Arbeitsunfällen.
- Besondere Gefahren: Hier geht es zum Beispiel um die Markierung von Fluchtwegen, Feuerlöschern, etc.
- Erste Hilfe: Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.
- Vorsorge: Arbeitnehmer dürfen sich regelmäßig arbeitsmedizinisch untersuchen lassen.
- Unterweisung: Arbeitnehmer müssen in der Betriebsstelle unterwiesen werden, wie sie sich zu verhalten haben und wo Fluchtwege, etc. sind.
- Verantwortlichkeit: Das Unternehmen kann einen Externen beauftragen.
- Rechte und Pflichten der Beschäftigten: Diese haben Sorge für die Umsetzung der unterwiesenen Inhalte zu tragen sowie Verletzungen zu melden.
Wenn Sie diese Pflichten kennen und denen nachkommen, brauchen Sie bei einer Prüfung keine Angst vor schlechten Überraschungen zu haben.