Bewährungsstrafe für Ex-Verkehrsleiter des Erfurter Flughafens
Mühlhausen. Der ehemalige Verkehrsleiter des Erfurter Flughafens ist am Mittwoch wegen manipulierter Passagierzahlen vom Landgericht Mühlhausen zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Zudem verhängte sie gegen den 62-Jährigen eine Geldauflage von 5000 Euro. Damit folgte die Kammer den Prozessabsprachen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die Mitarbeiter des Erfurter Flughafens im Auftrag des damaligen Flughafenchefs zur Manipulation von Passagierzahlen angewiesen und damit Beihilfe zum Betrug begangen hatte. Hintergrund der Fälschungen waren Fördermittel für den Flughafenausbau, die erst ab einem jährlichen Fluggastaufkommen von 500 000 Passagieren bewilligt wurden.
Zugunsten des Angeklagten ging das Gericht nicht von einem besonders schweren Fall aus. Der 62-Jährige sei gleichzeitig Täter und Opfer gewesen. Er habe nicht die Kraft gehabt, sich gegen die Anweisungen seines damaligen Chefs zu wehren.
Positiv wertete das Gericht das Geständnis des Angeklagten. Der Berufspilot hatte bereits im Ermittlungsverfahren die Fälschung eingeräumt. Zudem sei der Mann nicht vorbestraft. Zulasten des ehemaligen Verkehrsleiters sei aber der lange Tatzeitraum anzurechnen. So seien die Passagierzahlen in den Jahren 2000 bis 2005 gefälscht worden.
Der ehemalige Flughafenchef Gerd Ballentin, der im Dezember 2008 zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden war und dagegen erfolglos beim Bundesgerichtshof Revision eingelegt hatte, sollte laut Anklagevertreter noch am Mittwoch seine Haftstrafe antreten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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