BGH bestätigt Verbot der Fusion von Springer und ProSiebenSat.1
Karlsruhe. Das Bundeskartellamt hat dem Medienunternehmen Axel Springer die Übernahme des Fernsehkonzerns ProSiebenSat.1 zu Recht untersagt. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Dienstag entschieden. Der Kartellsenat des BGH verwarf eine Rechtsbeschwerde der Axel Springer AG, die sich gegen die Untersagung der Fusion richtete. Zuletzt war Springer vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf gescheitert.
Das Bundeskartellamt hatte Anfang 2006 die Fusion aus wettbewerbsrechtlichen Gründen abgelehnt. Die beherrschende Stellung der beiden Beteiligten würde sonst auf drei Märkten verstärkt – auf dem Fernsehwerbemarkt, dem Lesermarkt für Straßenverkaufszeitungen und dem bundesweiten Anzeigenmarkt für Zeitungen. Das OLG Düsseldorf hatte im Dezember 2008 die Entscheidung des Kartellamts bestätigt.
ProSiebenSat.1 gehört seit 2007 zwar mehrheitlich den beiden Finanzinvestoren KKR und Permira. Der Springer-Verlag hatte aber trotzdem den Rechtsweg beschritten, um für künftige Fusionsvorhaben Rechtssicherheit zu erlangen. Denn durch die Verbotsverfügung des Kartellamts sah sich Springer generell in seiner Attraktivität als Käufer herabgesetzt.
(AZ: KVR 4/09 – Urteil vom 8. Juni 2010).