Karlsruhe. Die irische Billigfluggesellschaft Ryanair darf seinen Kunden die Barzahlung verbieten. Das hat der Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe entschieden. Zugleich untersagte der BGH Ryanair, zusätzliche Gebühren für eine Kartenzahlung zu verlangen.
Eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ryanair hatte damit teilweise Erfolg. Darin heißt es: «Wegen der erhöhten Sicherheits- und Verwaltungskosten wird von Ryanair kein Bargeld für die Bezahlung von Flugscheinen, die Entrichtung von Gebühren und Kosten für die Beförderung von Übergepäck und Sportausrüstung akzeptiert.»
Laut BGH werden Fluggäste mit dem Ausschluss der Barzahlung zwar benachteiligt. Dieser Nachteil sei aber nicht als unangemessen anzusehen, weil Ryanair ein anerkennenswerte Interesse «an möglichst rationellen Betriebsabläufen» habe. Ausschlaggebend sei, dass Ryanair seine Leistungen fast ausschließlich im Fernabsatz – also ohne direkten Kundenkontakt etwa per Internet – erbringe. Eine Barzahlung wäre deshalb für beide Seiten mit erheblichem Aufwand verbunden, so der BGH.
Darüber hinaus hatte Ryanair bislang pro Fluggast und einfachem Flug eine «Kreditkartengebühr» von 4,00 Euro und eine «Zahlungskartengebühr» von 1,50 Euro vorgesehen. Ausgenommen hiervon war nur die Zahlung mit einer «Visa Electron-Karte».
Diese Gebührenregelung benachteilige die Fluggäste in unangemessener Weise, betonte der Bundesgerichtshof. Denn ein Unternehmer müsse dem Kunden die Möglichkeit geben, auf einem «gängigen» Weg zu zahlen, und zwar ohne zusätzliche Gebühr.
(AZ: Xa ZR 68/09 – Urteil vom 20. Mai 2010)