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Börsengang vor 20 Jahren beschert Kunden heute 265 Mio. Euro

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Coupon 2 des Berechti­gungs­scheins kann jetzt zu Geld gemacht werden

Wiesbaden (ots) –

Der Vorgang ist einmalig in der Deutschen Versicherungswirtschaft. Ehemalige Versicherte werden am Erlös des Börsengangs ihres Versicherers beteiligt. Die jeweiligen Ansprüche wurden bereits 1994 in einem so genannten Berechtigungsschein dokumentiert. Rund 600.000 Berechtigte erhielten dieses mit drei Coupons versehene Wertpapier.

Zwischen 2007 und 2009 flossen den Berechtigten bereits über 173 Mio. Euro zu, sofern sie den Coupon 1 eingereicht hatten. Seit dem 30. September 2009 und noch bis zum 1. Oktober 2012 kann nun der Coupon 2 eingelöst werden. Die Inhaber können anteilige Werte in einem Gesamtvolumen von 265 Mio. Euro erwarten. Bis Ende April dieses Jahres wurde etwas mehr als die Hälfte dieses Betrages eingelöst.

Die DBV, vollständige Bezeichnung: DBV Öffentlichrechtliche Anstalt für Beteiligungen, bezeichnet diese Summe als Abschlagszahlung auf den Liquiditätsüberschuss, der nach dem Ende der Einreichungsfrist für den Coupon 2 noch eine zusätzliche Schlusszahlung folgt. Sie speist sich vor allem aus den während der Einlösungszeitspanne nicht abgerufenen Geldern und steht daher zu diesem Zeitpunkt auch in der Höhe noch nicht fest.

Diese Vorgehensweise mache den Einsatz des Coupon 3 überflüssig, so DBV-Vorstandsvorsitzender Hans-Joachim Krauß, da die gesamten zur Verfügung stehenden Mittel über den laufenden Coupon ausgeschüttet werden können. Trotzdem rät Krauß allen Berechtigten den Berechtigungsschein selbst und den Coupon 3 vorsichtshalber weiter aufzubewahren.

Coupon 2 kann bei den Filialen der Commerzbank, der Hypovereinsbank, den Volks- und Raiffeisenbanken sowie bei einer Reihe von Sparkassen eingereicht werden. Der ausgeschnittene Coupon soll bei den Kreditinstituten mit einem Einreichungsformular vorgelegt werden. Alle wichtigen Informationen gibt es online unter www.dbvoer.de oder über die Service-Nummer 01803 202608 (9ct/min).

Einen Berechtigungsschein erhalten haben Versicherungsnehmer der ehemaligen Deutsche Beamten-Versicherung Öffentlichrechtliche Lebens- und Renten-Versicherungsanstalt, deren Lebens- und Rentenversicherungsverhältnisse am 31. Dezember 1989 schon und am 26. April 1990 noch bestanden und bei denen keine Gesamtentschädigung vorgenommen wurde. Alle anderen Kunden der ehemaligen DBV-Gruppe haben keinen Berechtigungsschein erhalten.

Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/72542/2035812/dbv_oeffentlichrechtliche_anstalt_fuer_beteiligungen/api

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