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Bundesgerichtshof prüft Microsoft-Patent

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Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag über die Gültigkeit eines europäischen Patents des Softwarekonzerns Microsoft verhandelt. Das Bundespatentgericht hatte am 26. Oktober 2006 dieses Patent für eine Weiterentwicklung des Dateisystems FAT in Deutschland für nichtig erklärt, weil das darin beschriebene Verfahren nicht auf «erfinderischer Tätigkeit» beruhe.

Der 10. Zivilsenat des BGH in Karlsruhe verhandelte nun über die dagegen gerichtete Beschwerde von Microsoft. Der Streitwert war vom Bundespatentgericht auf eine Million Euro festgesetzt worden. Der BGH ließ aber erkennen, dass er den Wert der Sache höher einstuft. Denn dieses Schutzrecht betreffe ein »offenbar noch heute relevantes Problem«, sagte der Vorsitzende Richter.

Bei dem europäischen Patent 618 540 geht es um einen »gemeinsamen Speicherbereich für lange und kurze Dateinamen«. Denn beim FAT-System war zunächst aus Gründen geringer Speicherkapazität die Länge der Namen, die man für eine Datei vergeben konnte, beschränkt. Dieses Problem wurde mit dem Patent behoben. Microsoft führte daraufhin das Dateisystem VFAT ein, das lange Dateinamen erlaubt und dennoch mit dem FAT-Dateisystem kompatibel ist. Um dieses Patent richtet sich der Streit.

Wann der Bundesgerichtshof sein Urteil in der Sache verkündet, war am frühen Dienstagnachmittag noch offen. (AZ: X ZR 27/07)

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