Bundesgerichtshof prüft Pipeline-Verkauf an Wingas
Karlsruhe (dapd). Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, ob der Verkauf des Teilstücks einer früher von der NATO genutzten Pipeline in Niedersachsen an den Erdgasversorger Wingas rechtmäßig war. Der 1. Zivilsenat des BGH verhandelte am Mittwoch in Karlsruhe über eine Klage der E.on Ruhrgas AG, die ebenfalls an dem Erwerb dieses Leitungsstücks interessiert war, mit dem das Stadtgebiet von Hameln beliefert wird.
Die Bundesrepublik Deutschland als Eigentümer hatte das Pipeline-Teilstück im Mai 2005 an Wingas für 700.000 Euro verkauft. E.on macht nun geltend, der Verkaufspreis liege unter dem damaligen Marktwert von 870.000 Euro. Die Differenz von 170.000 Euro sei eine indirekte Beihilfe nach dem EU-Recht, die bei der Europäischen Kommission anzuzeigen sei. Dies sei aber nicht geschehen. Daher müsse der Kaufvertrag insgesamt für nichtig erklärt werden.
In der Vorinstanz hatte das Oberlandesgericht (OLG) Köln E.on recht gegeben. Dagegen ging die Bundesrepublik Deutschland in die Revision. In der Verhandlung ließ der Vorsitzende BGH-Richter Skepsis gegenüber dem OLG-Urteil erkennen. Es sei fraglich, ob der angenommene Marktpreis von 870.000 Euro „tatsächlich richtig ermittelt“ worden sei. Wann der Bundesgerichtshof entscheidet, ist noch offen. (AZ: I ZR 92/11)