Berlin. Die Bundesregierung will Kreditverbriefungen erschweren. Schwachstellen in den Regeln zur Beaufsichtigung von Kreditinstituten sollen beseitigt werden, indem Eigenkapitalbestimmungen verschärft und neue Regelungen für die Verbriefung von Krediten getroffen werden sollen, wie der Pressedienst des Bundestages «heute im bundestag» (hib) am Mittwoch unter Bezug auf einen Gesetzentwurf der Bundesregierung berichtete.
Nach dem Entwurf sollen die Großkreditvorschriften so geändert werden, dass die Zahlungsfähigkeit eines Instituts durch den Ausfall eines Kreditnehmers nicht mehr gefährdet wird. Künftig sollen alle Forderungen eines Instituts an andere Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute auf die Großkreditobergrenze von 25 Prozent des Eigenkapitals angerechnet werden. Sehr kurzfristige Kredite wie die sogenannten Übernachtkredite würden in die Berechnung der Auslastung der Kreditobergrenze nicht einbezogen.
Durch Neuregelungen für das Verbriefungsgeschäft soll verhindert werden, dass aus Krediten mit zweitklassiger Qualität erstklassig bewertete Finanztitel geschaffen werden können. Vor allem in den USA hätten Banken Kredite an private Haushalte ohne ausreichende Bonitätsprüfung vergeben und diese Kredite mittels Verbriefungen an internationale Investoren veräußert. Der Umfang und die weltweite Verbreitung der Immobilien- und Finanzmarktkrise wären ohne diese Verbriefungen nicht möglich gewesen, heißt es dazu in der Begründung des Gesetzentwurfs.
Künftig darf eine Bank nur dann in Verbriefungen investieren, wenn der Urheber der Verbriefung mindestens fünf Prozent selbst hält. Der Urheber einer Verbriefung muss auch alle relevanten Daten über den Inhalt mitteilen.
Ferner soll auch das Pfandbriefgesetz geändert werden. Im Falle der Insolvenz einer Pfandbriefbank soll der Sachwalter liquide Mittel zur Bedienung der ausstehenden Pfandbriefe beschaffen.
Der Bundesrat begrüßt den Gesetzentwurf in seiner Stellungnahme.