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Bundessozialgericht: Elternzeit ohne Einkommen mindert Elterngeldanspruch

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Kassel (ddp.djn). Wer für ein neugeborenes Kind Elterngeld beantragt, aber bereits vor der Geburt wegen der Erziehung eines anderen Kindes in Elternzeit war, muss mit einem niedrigeren Elterngeldanspruch rechnen. Das Bundessozialgericht wies die Klagen zweier Mütter ab, die vor Geburt ihres Kindes ohne Einkommen in Elternzeit waren und verlangt hatten, dass diese Elternzeitmonate nicht in die Berechnung ihres Elterngeldanspruchs einfließen (Urteile vom 27. Mai 2009, AZ: B 10 EG 1/08 R und B 10 EG 2/08 R).

elternzeit_20090605Die Klägerinnen hielten die bestehende gesetzliche Regelung für verfassungswidrig. Denn sie müssten genau so behandelt werden wie Eltern, die auf Grund von Krankheit, dem Bezug von Mutterschaftsgeld oder auch Elterngeld im Jahr vor der Geburt des Kindes ein niedrigeres Einkommen erzielt hätten.

Elterngeld wird grundsätzlich nach dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit berechnet, das in den zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielt worden ist. Ausgenommen bleiben Monate, in denen Eltern für ein älteres Kind Elterngeld oder Mutterschaftsgeld bezogen haben oder in denen wegen einer Schwangerschaftserkrankung Erwerbseinkommen weggefallen ist. Nach dem Urteil der obersten Sozialrichter zählen demgegenüber Elternzeitmonate ohne Einkommen weiterhin zum Berechnungszeitraum von zwölf Kalendermonaten vor der Geburt.

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