Buchstäblich jeder hat eine Haftpflichtversicherung – aber noch nicht jeder Hundehalter hat eine Haftpflichtversicherung für seinen geliebten Vierbeiner. Pflicht ist eine solche Versicherung nämlich nur in wenigen Bundesländern.
Dabei können Hunde sehr teure Schäden verursachen – für die der Halter dann haften muss. Um so eine unangenehme und potentiell sehr kostspielige Situation zu vermeiden, sollte jeder Hund auch eine Haftpflichtversicherung haben, wie das Herrchen oder Frauchen auch.
So schnell sind einige Tausend Schaden entstanden
Selbst ein Hund an der Leine kann in kurzer Zeit einen Schaden im Wert von mehreren tausend Euro verursachen – für den der Halter aufkommen muss.
Als Beispiel: In Hagen hat ein Hund mal einen Sachschaden von 6.000 Euro verursacht, dazu ein Personenschaden, einen Feuerwehreinsatz und die Fahrt eines Rettungswagens. Alles was passiert ist, war das der angeleinte Hund auf der Straße während des Spaziergangs losgerissen hat, und einem Motorradfahrer vor das Fahrzeug lief. Um nicht mit dem Hund zusammen zu stoßen, führte Motorradfahrer ein Ausweichmanöver aus. Dabei stieß er leider mit einem PKW zusammen. Der Motorradfahrer war verletzt, an den Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von 6.000 Euro, die Feuerwehr musste ausrücken um das auslaufende Öl und den Treibstoff abzustreuen und der Motorradfahrer musste mit dem Rettungswagen ins Krankhaus eingeliefert werden.
Viel mehr Grund für eine Hundehaftpflichtversicherung brauchen Hundehalter wahrscheinlich nicht mehr.
Was ist die Rechtslage?
Die meisten der ca. neun Millionen Hunde in Deutschland sind nicht versichert. Das liegt unter anderem daran, dass nur in wenigen Bundesländern alle Hunde versichert sein müssen. Zu diesen Bundesländern gehören:
- Berlin
- Brandenburg
- Hamburg
- Niedersachsen
- Thüringen
- Schleswig-Holstein
Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen müssen Hunde nur ab einer gewissen Größe versichert werden, in Baden-Württemberg entscheidet die Rasseliste über die Versicherungspflicht. In noch anderen Bundesländern müssen nur auffällig gewordene Hunde versichert werden.
Was leistet eine Versicherung?
Eine Hundehaftpflichtversicherung funktioniert im Prinzip wie jede normale Haftpflichtversicherung auch. Wenn durch den Hund ein Schaden bei Dritten besteht – also nicht beim Halter oder Familienmitglieder – bezahlt die Versicherung den Schaden. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jede Hundehaftpflicht Schäden von mindestens bis zu einer Million Euro abdecken muss.
Dabei unterscheidet sich die Versicherungssumme natürlich immer durch die vertraglich vereinbarte Eigenbeteiligung des Halters. Weil die Halter immer in der Verantwortung für ihren Hund stehen, sollten sie sich gut überlegen, ob sie nicht lieber eine niedrige Selbstbeteiligung wählen sollten. Bei den in Deutschland jährlich über 80.000 registrierten Schäden liegt die Schadenssumme im Durchschnitt bei 1.000 Euro. Bei 100 Unfällen im Jahr entstehen Schäden von mehr als 50.000 Euro.
Die Hundehaftpflicht umfasst in der Regel Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Damit sind Schmerzensgelder, Behandlungskosten, der Ersatz von Gütern oder ein potentieller Verdienstausfall des Geschädigten abgedeckt. Besonders wenn jemand durch einen Biss einen oder zwei Tage nicht mehr arbeiten gehen kann, kommen schnell große Summen zusammen, bei denen eine Hundehaftpflicht einspringt.
Hundehalter wissen, das ihr geliebter Vierbeiner eigentlich immer nur spielen möchte. Aber manchmal gerät das harmlose Spiel ein bisschen außer Kontrolle und dann kann ein Schaden schnell sehr teuer werden. Und viele Geschädigte sind dann nicht bereit auf ihrem Schaden sitzen zu bleiben, nur weil er durch einen süßen Hund entstanden ist. Eine Hundehaftpflicht ist immer eine gute Idee.