Der Karton wird durch den Versanddienstleister zugestellt und der Inhalt ist zerstört. Das passiert täglich in vielen Teilen Deutschlands und wer nun als Unternehmen die Kosten durch den Dienstleister ersetzt haben möchte, der steht vor einem großen Problem. Denn oft kommt die Rückmeldung, dass die Verpackung nicht den Richtlinien entsprochen hat.
Umfangreiche Aufgaben der Verpackungen
Verpackungen haben die Aufgabe, den Inhalt vor unterschiedlichen Einflüssen zu schützen. Das beginnt schon beim mechanischen Druck. Bei der Verarbeitung über die Versanddienstleister werden die Verpackungen mechanischem Druck, Stößen und auch Stürzen ausgesetzt. Wenn die Verpackung nicht in der Lage ist, diese abzufedern, kann es zu Schäden an den Produkten kommen, die nicht ersetzt werden. Gleiches gilt für Licht und Feuchtigkeit, aber auch für Diebstahl und den Befall mit Schädlingen. Die rechtlichen Vorgaben sind teilweise schwammig, die Unternehmen stehen vor der Frage, was sie für eine optimale Absicherung tun können.
Luft als Schutz für die Produkte
Es ist allgemein bekannt, dass eine Auspolsterung mit Papier nicht ausreichend ist. Das machen heute auch kaum noch Unternehmen. Wenn überhaupt, ist diese Problematik vor allem im privaten Bereich zu finden. Besonders effektiv als Schutz wird Luft gesehen. Diese kann in unterschiedlichen Formen eingesetzt werden. Luftpolsterfolien sind der Klassiker, sollten dabei aber auch nicht mehrfach verwendet werden. Auch Pappe mit Lufteinschlüssen ist eine gute Wahl. Werden Produkte versendet, die auslaufen können, sollten sie zusätzlich mit einer luftdichten Verpackung im Inneren des Kartons versehen werden.
Die richtige Verteilung berücksichtigen
Das Gewicht im Karton spielt ebenfalls eine Rolle bei der Sicherheit. Auch hier gibt es häufig Diskussionen darüber, ob dieses richtige verteilt war. Ist das nicht der Fall, können die Pakete bei der Verarbeitung beispielsweise durch die falsche Last auf den Boden fallen. Es ist wichtig, das Gewicht immer gleichmäßig zu verteilen und die schweren Produkte nach unten zu legen. Hier hat sich bewährt, innerhalb des Kartons noch einmal mit Unterteilungen zu arbeiten.
Wer nachweisen kann, dass korrekt verpackt wurde, der kann sich auch auf die Versicherung berufen, die er durch das Versandunternehmen erhalten hat. Nur so besteht auch die Option, die Kosten erstattet zu bekommen.