Dauercamper können Umsatzsteuer für Strom sparen
München. Wer langfristig über mehr als sechs Monate einen Camping-Stellplatz mietet, muss auf die in der Miete enthaltene Stromlieferung keine Umsatzsteuer zahlen. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (AZ: V R 91/07) hervor. Bislang hatten die Finanzämter Umsatzsteuer verlangt. Die Begründung: Die Stromlieferung ist eine steuerfreie Nebenleistung und deshalb umsatzsteuerbefreit.
Die Strom-Lieferung ist nach Meinung des Bundesrichter eine Leistung, die keinen eigenen Zweck hat, sondern erkennbar nur mit der Hauptleistung zusammen Sinn macht. Und damit erfüllt die Stromlieferung für Dauercamper genau die Definition der Nebenleistung, die wie die Hauptleistung steuerfrei gestellt ist. In Zukunft sollten Dauercamper von ihrem Platzbetreiber verlangen, dass die Umsatzsteuer aus der Rechnung herausgenommen und der Mieter damit nicht belastet wird.
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