Frankfurt (ots) – ‚Börse Online‘-Interview mit dem Quirinbank-Chef / EU-Gesetzgebung geht zu Lasten der privaten Bankkunden / Forderung nach einem konsequenten Provisionsverbot / Stärkerer Verbraucherschutz in Deutschland erwartet
Die EU-Gesetzgebung scheint zu Lasten privater Bankkunden die Chance zu vergeben, die Provisionspraxis der Banken konsequent zu reglementieren. „Der aktuelle Vorschlag enthält leider so viele Ausnahmen im Gesetzestext, die als ’notwendige Provisionen‘ bezeichnet werden, dass er eigentlich keine Wirkung mehr entfalten kann“, kritisierte Karl Matthäus Schmidt, Vorstandschef der Quirinbank und Vorsitzender des Berufsverbands deutscher Honorarberater (BVDH), im Interview mit dem Anlegermagazin ‚Börse Online‘ (Ausgabe 41/2012, EVT 4. Oktober). Hintergrund ist, dass Ende September der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments über einen Richtlinienentwurf im Rahmen des Mifid-II-Regelwerks abgestimmt hat. Dieser sieht eine Verpflichtung der Banken zur Rückerstattung von Provisionen an die Kunden vor.
„Der BVDH ist daher für ein konsequentes Provisionsverbot, ohne Wenn und Aber“, sagte Schmidt weiter. „Sonst wird der Kunde nur wieder hinters Licht geführt.“ Er fordere mindestens eine klare Unterscheidung zwischen Honorarberatung und Provisionsvertrieb.
Trotzdem gibt sich Schmidt im ‚Börse Online‘-Interview optimistisch: Der Verbraucherschutz in Deutschland sei traditionell sehr schwach, aber es komme jetzt Bewegung in die Sache. Tatsache sei, dass jeder Schritt in die Transparenz für die etablierten Banken mit einem Margenverlust verbunden sei. „Wenn die Margen der Banken offengelegt werden müssten, würde kein Verbraucher das mehr zahlen wollen und das Interesse an der Honorarberatung sprunghaft steigen.“
Orginal-Meldung: http://www.presseportal.de/pm/67525/2336912/bank-chef-karl-matthaeus-schmidt-der-kunde-wird-nur-wieder-hinters-licht-gefuehrt/api