Die Tätigkeit in der Steuerberatung bei krieger.eu ist sehr umfassend. Das Tätigkeitsfeld ist so breit wie die Ausbildung. Nicht ohne Grund gilt die Prüfung zur Zulassung als Steuerberater zu den schwierigsten Prüfungen in Deutschland. Übertroffen wird diese Prüfung unter Umständen nur noch von jener zur Zulassung als Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer. Während sehr oft Haftungsfragen im Raum stehen, wird sehr oft nur das hohe Honorar des Steuerberaters in den Vordergrund gestellt. Natürlich macht es einen sehr großen Unterschied aus, ob man sich nun beruflich mit dem Ausfüllen einer einfachen Einkommenssteuererklärung für das aktuelle Jahr 2018 beschäftigt oder die Umgründung eines großen Konzerns plant. Es darf aber nicht vergessen werden, dass konkret beide Sachverhalte für durchaus Brisanz sorgen kann und die Einkommenssteuererklärung nicht zwingend als minder betrachtet werden sollte.
Dies ist keinesfalls gegeben, denn beide Transaktionen erfordern ein sehr hohes Maß an Sachkompetenz und Lösungskompetenz. Wenn nun der eine oder andere Leser der Meinung sein sollte, dass bei der Einkommenssteuererklärung nicht weniger Kreativität im Zusammenhang mit der Auslegung von Gesetzesstellen existieren sollte, dann irrt man gewaltig. Natürlich ist die Gabe für Gestaltungsmöglichkeiten für höhere Einkommen größer als für einen Angestellten im erwerbsfähigen Alter. Aber auch bei solchen Fällen vergisst man sehr rasch Dinge, die man unter Umständen noch zusätzlich absetzen und damit in die aktuelle Einkommenssteuererklärung nehmen könnte.
Wie oft denkt man zum Beispiel bereits beim Besuch eines Arztes daran, solche Kosten auch in die Erklärung aufzunehmen. Unter Umständen ist es aber bereits hier im Vorfeld notwendig, sich an bestimmte Klausuren und Vorschriften zu halten, um genau diese Begünstigung in Anspruch nehmen zu können. Es geht um Kleinigkeiten wie zum Beispiel das richtige Ausstellen der Rechnung oder Honorarnote.
Ebenso kann es von entscheidender Wichtigkeit sein, dass man sich mit den Vorschriften der Umsatzsteuer auseinandersetzt. Gerade im Zusammenhang mit medizinischen Leistungen gibt es seitens des Gesetzgebers zahlreiche Sondervorschriften, die bei der Erklärung zu beachten ist. Der Steuerberater kann in solchen Fällen der richtige Ansprechpartner sein. Die meisten Kollegen bieten die Erstberatung sogar kostenlos an und nach einem kurzen Gespräch am Telefon kann sich der Klient dann auch entscheiden, nähere Beratungstermine mit dem Steuerberater zu vereinbaren. Dadurch ist man von Beginn an im Bilde und vergisst nicht auf den kleinsten Eurobetrag.