Bielefeld (dapd). Im Rechtsstreit um überhöhte Trassengebühren wehrt sich die Deutsche Bahn (DB) gegen Millionenforderungen von Nahverkehrsverbünden. Gegen entsprechende Mahnbescheide der Amtsgerichte Mayen (Rheinland-Pfalz) und Hagen (NRW) hat die DB Widersprüche eingelegt, wie das Bielefelder „Westfalen-Blatt“ (Donnerstagausgabe) unter Berufung auf die Direktoren der Gerichte, Bernd Schmickler (Mayen) und Oliver Hoffmann (Hagen), berichtet. Es komme jetzt zum Prozess vor dem Landgericht Frankfurt, sagte Hoffmann. Ein Termin stehe aber noch nicht fest.
Bei den Trassenpreisen handelt es sich um Gebühren, die Privatbahnen und die Bahntochter DB Regio für die Nutzung regionaler Schienenstrecken an die DB Netz AG zahlen müssen. Die Gebühren werden den Eisenbahnunternehmen von den jeweiligen Nahverkehrsverbünden erstattet.
Der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe hat von der Bahn laut Bericht für die Jahre 2009 bis 2011 rund 22 Millionen Euro zurück gefordert, der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord verlangt elf Millionen Euro. Die Bahn hatte seit 2003 in den Trassenpreisen Zuschläge für unrentable Schienenstrecken eingerechnet. Diese verteuerten die Trassenpreise zum Beispiel in Westfalen-Lippe um bis zu 40 Prozent. Die Bundesnetzagentur hatte diese sogenannten Regionalfaktoren im März 2010 jedoch für ungültig erklärt.