Düsseldorf. Spätestens seit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 gehören sie zum Straßenbild: Deutschlandfahnen oder -fähnchen am Auto als Demonstration patriotischen Mitfieberns. Doch wer so Flagge zeigt, sollte wissen, dass er haftbar gemacht werden kann, wenn solch eine Fahne abbricht oder durch falsche Befestigung bei einem Folgefahrzeug Schäden verursacht. Darauf macht die Arag-Rechtsschutzversicherung in Düsseldorf aufmerksam. Zudem empfiehlt sie, den flatternden Schmuck vor einer Autobahnfahrt zu entfernen, weil das Material für derartige Belastungen nicht ausgelegt sei.
Auf der Motorhaube sollte das Fahnentuch entweder gut befestigt oder am besten für längere Fahrten ganz entfernt werden. Probleme gibt es laut Arag-Fachleuten dann, wenn etwaige Unfälle ihre Ursache in einer mangelhaften Befestigung haben. Das Anbringen des Plastikhalters der Fahne im Fensterspalt erhöhe zudem das Risiko eines Einbruchs, denn Autoknacker hätten leichteres Spiel.
Die Arag-Experten weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Autoversicherungen bei einem Einbruch durch das beflaggte Autofenster den Schaden nicht regulieren. Ist die Sicht durch die Lieblingsfahne im Heckfenster eingeschränkt, kann man sich zwar vorübergehend mit dem Blick in die Außenspiegel behelfen. Nach dem Autokorso sollte man das Tuch aber auch von dort wieder rasch entfernen.
Bei Frontscheibendekorationen wie Aufklebern oder Wimpeln haben Halter wie Fahrer die Pflicht, für eine ungehinderte Sicht zu sorgen, ähnlich wie beim Anbringen einer Vignette. Im Zweifelsfall kann man die richtige Platzierung mit einer Technischen Überwachungsorganisation klären.