Die meisten Arbeitnehmer erwarten, dass über Gehalt und Sozialleistungen verhandelt wird, wenn sie eingestellt werden. Nur die wenigsten nehmen diese Möglichkeit jedoch in Anspruch, wenn sie ein Unternehmen verlassen. Oft bieten Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag an, der die finanziellen Bedingungen festlegt, zu denen der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt. Doch diesen sollte man nicht ohne weiteres akzeptieren. Das Aushandeln einer entsprechenden Vereinbarung lässt viel Spielraum für zusätzliche Leistungen und erspart möglicherweise sogar juristische Auseinandersetzungen in der Zukunft. Hier einige der häufigsten Fehler, die Angestellte bei Ihrer Kündigung machen.
Fehlende Kommunikation
Wer nicht mit seinem Vorgesetzten reden möchte, hat von vornherein verloren. Auch wenn es nervt, muss die Bereitschaft zum Gespräch jederzeit gegeben sein. Nur so kann man seine Anliegen kommunizieren. Nötigenfalls macht man es eben schriftlich. Sich jedoch gar nicht mehr zu kümmern, einfach nicht mehr zur Arbeit zu erscheinen oder jede Stellungnahme zur Situation zu vermeiden, ist keine gute Strategie. Wer die Konfrontation um jeden Preis vermeiden möchte, sollte den Betriebsrat oder eine Vertrauensperson im Unternehmen hinzuziehen. Einfach auf seine Ansprüche zu verzichten ist jedoch keine Lösung. Nicht zuletzt gehört eine harte Linie gegenüber „abtrünnigen“ Mitarbeitern nicht selten zur Methode von Management und HR Abteilung. Davon sollte man sich als Arbeitnehmer jedoch nicht einschüchtern lassen.
Keine Abfindung verlangen
Nicht nur Manager erhalten eine Abfindung und sie muss nicht immer aus einer großen Summe Geldes bestehen, um sich zu lohnen. Vielmehr kann ein Arbeitnehmer auch beim Weggang aus dem Unternehmen von einer ganzen Reihe von Vorzügen profitieren, wenn er sich rechtzeitig informiert. Neben einer Lohnfortzahlung kommen etwa verlängerter Versicherungsschutz über die betriebliche oder gesetzliche Krankenversicherung, Aktien, Rentenzuschüsse oder betriebliche Vergünstigungen in frage, die auch weiterbestehen, nachdem der Arbeitsvertrag beendet wurde. Um sich einen Überblick über die finanziellen Aussichten einer Kündigung zu verschaffen, empfiehlt sich die Prüfung durch einen Abfindungsrechner.
Kein Empfehlungsschreiben
Selbst wenn man das Gefühl hat in der Firma nicht richtig gefördert zu werden, lohnt es sich immer, ein Arbeitszeugnis oder ein Empfehlungsschreiben für den nächsten Arbeitgeber zu verlangen. Es ist nicht nur Teil einer vollständigen Bewerbungsmappe, sondern kann der Schlüssel zum neuen Traumjob sein. Der Aufwand ist hingegen verschwindend gering, meist reicht eine E-Mail oder ein kurzes Memo an die Personalabteilung.
Nicht auf Kündigung bestehen
Wenn der Mitarbeiter es nicht tut, bieten die meisten Arbeitgeber von sich aus einen Aufhebungsvertrag an. Aufhebungsverträge sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber Arbeitgeber bieten sie in der Regel als Geste des guten Willens an, wobei das nicht der einzige Grund ist. Mit einem Aufhebungsvertrag möchte sich das Unternehmen auch vor späteren finanziellen und rechtlichen Folgen schützen. Der Mitarbeiter, der das Unternehmen verlässt, sollte sich jedoch gut überlegen, welche Folgen der Vertrag haben könnte. Wenn ein Arbeitsverhältnis arbeitgeberseitig beendet wird, sollte man definitiv keinen solchen Vertrag unterschreiben, sondern auf eine Kündigung bestehen.
Urlaub verfallen lassen
Es klingt so einfach und wird doch so häufig vernachlässigt – die restlichen Urlaubstage. In Betrieben mit Stechuhr ist dies selten ein Problem. Aber gerade im Bereich der Eventbranche, im Bau, bei Außendienstlern oder im Homeoffice wird es oftmals nicht so genau genommen. Auch hier gilt: Wer frühzeitig die Kommunikation sucht, liegt meistens richtig.