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Die Musik spielt in der Kaskoversicherung – Sparpotenziale bis zu 1000 Euro!

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Berlin. Der Kampf um die Kunden hat wieder begonnen. In TV-Spots und Anzeigen werben landauf, landab Kfz-Versicherungen mit ihren vermeintlich günstigen Tarifen. Einer ist billiger und doch besser als der andere, scheint es. Solche Schalmeienklänge sollten jedoch mit Argwohn vernommen werden. Weil die Kfz-Haftpflicht eine Pflichtversicherung ist, sind die grundsätzlichen Leistungen nahezu bei allen Anbietern gleich.

kaskoversicherung

«Die Musik spielt in der Kaskoversicherung », schildert Beate Bextermöller von der Stiftung Warentest die Wettbewerbssituation. Wer also zusätzlich eine Teilkasko- oder gar Vollkaskoversicherung wählt, sollte genau auf die Leistungen sehen und den Bleistift zücken, denn sparen kann fast jeder. Die Spanne zwischen dem teuersten und billigsten Angebot beträgt in manchen Modellbeispielen zum Teil bis zu 1000 Euro pro Jahr, hat Beate Bextermöller ausgerechnet.

Vergleichbare Margen gab es auch in den vergangenen Jahren. Neu in diesem Jahr ist die Regelung der Kündigungsfristen. Bislang war der 30. November als einheitlicher Kündigungstermin zum Jahresende verbreitet. Inzwischen aber bieten mehr und mehr Assekuranzen ihren Neukunden an, dass sie ihre Police zum Jahrestag des Termins kündigen können, an dem sie den Vertrag abgeschlossen haben. Die Kündigung muss dann einen Monat zuvor eintreffen.

Diese neue, individuelle Regelung birgt nach Ansicht von Verbraucherschützern die Gefahr, den Kündigungstermin zu verpassen und den Wechsel zu einem günstigeren Anbieter zu versäumen. «Die Versicherer beabsichtigen damit offensichtlich, den einheitlichen Wechseltermin zu beseitigen. Vermutlich versprechen sie sich davon, dass die alljährliche Wechselwelle abebbt und die Versicherungsnehmer ihren Vertrag weniger schnell aufgeben», argwöhnt Lilo Blunck vom Bund der Versicherten (BdV).

Durchaus möglich, denn «die Zahl der wechselwilligen Kunden steigt von Jahr zu Jahr erheblich an», hat Thorsten Bohg vom unabhängigen Verbraucherportal toptarif.de beobachtet, und so wird der Kampf um die Kunden immer härter. Doch ein Wechsel will gut kalkuliert sein. «Schließlich macht es ja wenig Sinn, bei jeder noch so geringen Prämiendifferenz von einem zum anderen Anbieter zu wechseln», gibt Andrea Heyer, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, zu bedenken und empfiehlt, zunächst beim bisherigen Versicherer nachzufragen, ob sich durch einen Wechsel in einen neuen Tarif die Prämie reduzieren lässt. Ein paar Euro seien auf diesem Weg meistens zu sparen. «Wem das nicht reicht, der sollte sich anderweitig umschauen. Eine jährliche Ersparnis von 50 Euro ist ein Betrag, ab dem sich ein Wechsel zu einem anderen Versicherer lohnen kann», meint Heyer.

Hilfestellung bei der Orientierung im Dschungel von Tarifen und Leistungen bieten verschiedene Internetportale und beispielsweise die Stiftung Warentest. Für 16 Euro durchforstet sie die Tarife für eine individuelle Auswertung (test.de/kfz-analyse). Solch fachmännischer und neutraler Rat scheint angebracht, denn entscheidend für das maßgeschneiderte Angebot sind die individuellen Lebensumstände. Ob Rentner oder Vielfahrer, Laternen-Parker oder Carport-Nutzer, Marderbiss oder Mallorcapolice, Junior oder Senior – für scheinbar jeden Topf gibt es einen passenden Deckel. So haben die Versicherungsfachleute von Finanztest beispielsweise ermittelt, dass Jugendliche, die am begleiteten Fahren teilgenommen haben, später als Versicherungsnehmer rund 100 Euro sparen können.

Doch nicht nur die individuellen Lebensumstände sollten filtriert werden. «Es lohnt sich auch ein Blick auf die Versicherungsbedingungen», empfiehlt Verbraucherberaterin Heyer: «Da haben sich die Versicherer in letzter Zeit viel einfallen lassen.»

Allerdings ist aus Verbrauchersicht nicht alles befriedigend, auch wenn die Werbung verheißungsvoll klingt. Sofern gewünscht, sollte man zum Beispiel die Bedingungen zum Rabattschutz genau lesen. Dieser soll bei einem Unfall die Rückstufung in ungünstigere Schadenfreiheitsklassen und – damit einhergehend – höhere Prämien verhindern. Dafür zahlt der Versicherungsnehmer in der Regel einen Zuschlag. Trotzdem kann der Versicherer nach einer Schadenregulierung kündigen, was in einem der Verbraucherzentrale Sachsen bekannten Fall aus Bautzen auch erfolgte. Gemäß den Versicherungsbedingungen wurde dem Nachversicherer dieser Schaden mitgeteilt. Im Ergebnis wurde der Betroffene bei dem neuen Versicherer dann zurückgestuft, und er hatte deshalb wieder mehr Geld für den Versicherungsschutz zu zahlen.

ddp.djn/nom/hoe
–Von ddp.djn-Korrespondent Norbert Michulsky–

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