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Die wichtigsten Versicherungen für Beamte

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Versicherungen schützen in bestimmten Fällen vor immensen finanziellen Belastungen. Einige Versicherungen sollten in jedem Fall abgeschlossen werden, andere sind nur für bestimmte Berufsgruppen und Lebensumstände sinnvoll. Zu den wichtigsten Versicherungen zählen unter anderem die Krankenversicherung, die Haftpflichtversicherung und die Hausratversicherung.

Eine Krankenversicherung samt Pflegepflichtversicherung und die Kfz-Haftpflicht sind verpflichtend. Weitere Versicherungen sind nicht vorgeschrieben.

Die Berufsgruppe der Beamten benötigt aufgrund ihrer gesonderten Stellung teilweise auch gesonderte Versicherungen. Zu der Berufsgruppe der Beamten zählen unter anderem Polizisten, Lehrer und Teile der öffentlichen Verwaltung.

Die Diensthaftpflichtversicherung

Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst genießen normalerweise den Rückhalt ihres Dienstherrn. Bei Verletzung der Amtspflicht ist es jedoch möglich, vom Dienstherrn in Regress genommen zu werden. Dies geschieht in der Regel bei grober Fahrlässigkeit oder anderen Pflichtverletzungen.

Der Dienstherr reguliert zunächst den Schaden mit dem geschädigten Dritten und macht anschließend Ansprüche gegen den Beamten geltend. In einem solchen Fall kann die Diensthaftpflichtversicherung für Beamte vor finanziellen Folgen bewahren.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer generell nicht. Dies gilt zum Beispiel für ein zerbrochenes Glas oder einen verlorenen Stift. Von mittlerer Fahrlässigkeit spricht man immer dann, wenn eine Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt.

Grobe Fahrlässigkeit liegt in der Regel bei schwerem Fehlverhalten vor. Fährt ein Polizist zum Beispiel im Dienst, ohne Sonderrechte in Anspruch zu nehmen, über eine rote Ampel und verursacht einen Unfall, dann kann er in Regress genommen werden. Gleiches gilt in der Regel bei der falschen Betankung von Dienstfahrzeugen, da überall vermerkt ist, welchen Kraftstoff die Fahrzeuge brauchen.

Bei vorsätzlich verursachten Sach- und Personenschäden ist eine Leistung der Diensthaftpflichtversicherung für Beamte ausgeschlossen.

Die genannten Sachverhalte werden im Rahmen der Dienstausübungen nicht von der privaten Haftpflicht abgedeckt.

Eine Diensthaftpflichtversicherung ist somit allen Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst anzuraten.

Dienstunfähigkeitsversicherung

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Foto von Song_about_summer@adobe.com

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung schließt die Versorgungslücke, die entsteht, wenn ein Beamter durch Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wird. Beamte auf Lebenszeit erhalten aufgrund der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ein festgelegtes Ruhegehalt. Die Differenz zwischen dem Verdienst zum Eintritt der Dienstunfähigkeit und dem Ruhegehalt ergibt die Versorgungslücke. Idealerweise wird eine Versicherung über diesen Betrag abgeschlossen, um eine Deckung der laufenden Kosten zu gewährleisten.

Es gibt einen Unterschied zwischen der normalen Berufsunfähigkeit und der Dienstunfähigkeit. Eine Berufsunfähigkeit attestiert dem Betroffenen, dass eine Berufsausübung jeglicher Art aufgrund von Krankheit etc. nicht mehr möglich ist. Die Dienstunfähigkeit wird durch einen Amtsarzt festgestellt und attestiert lediglich, dass der Betroffene nicht mehr fähig ist den Dienst (z.B. als Polizist) auszuüben.

Es kann also eine Dienstunfähigkeit bei gleichzeitiger genereller Erwerbsfähigkeit vorliegen, da eine Verwendung außerhalb des Dienstverhältnisses noch möglich wäre.

Für einen solchen Fall sind Beamte mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung abgesichert und erhalten Leistungen mit Erhalt der Dienstunfähigkeitsbescheinigung durch den Amtsarzt. Eine weitere Beschäftigung außerhalb des Beamtenverhältnisses ist dem Betroffenen freigestellt.

Pflegepflichtversicherung und Krankenversicherung

In Deutschland besteht die Pflicht, eine Pflegeversicherung abzuschließen, um im Pflegefall eine Versorgung zu gewährleisten. Beamte genießen entweder die Heilfürsorge oder sind privat krankenversichert. Eine gesetzliche Krankenversicherung erfolgt in der Regel nicht. Aus diesem Grund muss jeder Beamte eine Pflegepflichtversicherung abschließen.

Neben dieser Versicherung, ist auch eine Krankenversicherung in Deutschland verpflichtend.

Sollten sie Beamte gegen die freie Heilfürsorge entscheiden, müssen sie sich auf eigene Kosten privat krankenversichern. Wenn ein Beamter in den Ruhestand geht, muss er sich in jedem Fall privat versichern, da die freie Heilfürsorge zu diesem Zeitpunkt endet.

Um hohe Beiträge im Alter zu vermeiden, empfiehlt sich eine Anwartschaft für die private Krankenversicherung, welche in der Regel mit einer Pflegepflichtversicherung zu Beginn des Beamtenverhältnisses abgeschlossen werden kann.

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