München (ddp.djn). Die doppelte Haushaltsführung ist eines der wenigen verbliebenen Steuerschlupflöcher. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (AZ: VI R 31/05) können sogar unverheiratete Paare in bestimmten Fällen von diesem Steuerbonus Gebrauch machen. Die höchsten deutschen Steuerrichter entschieden nach einem Bericht des Finanzportals biallo.de, dass die Geburt eines gemeinsamen Kindes zum Werbungskostenabzug bei doppelter Haushaltsführung berechtigen kann.
Normalerweise bringt die Zweitwohnung nur dann eine Steuerersparnis, wenn sie aus beruflichen Gründen benötigt wird. Nach dem jetzigen Urteil geht das aber auch, wenn unverheiratete Partner nach der Geburt eines Kindes eine der beiden Wohnungen zum Familienwohnsitz machen und ein Partner aus beruflichen Gründen die andere Wohnung beibehält.
Was bislang nur für verheiratete Paare erlaubt war, gilt nach dem jüngsten Urteil nun auch für Lebenspartnerschaften. Die Begründung des Gerichts: Nach Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes steht nicht nur die Ehe unter besonderem Schutz, sondern Familien insgesamt, darunter zählen auch Lebensgemeinschaften.