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Energie-Ausweise nur bedingt aussagekräftig

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Köln – Deutschland wird saniert, zumindest energetisch. Die Zahl der Hauseigentümer, die entsprechende Maßnahmen ergreifen, ist nicht zuletzt aufgrund der gesetzlichen Förderung und neuen Regelungen beispielsweise zum Energie-Ausweis in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Dabei ist die energetische Sanierung in den meisten Fällen durchaus vorteilhaft. Mit ihr allein ist es oftmals aber nicht getan. Nicht jedem Gebäudeeigentümer ist bewusst, dass viele der vermeidbaren Energie-Kostentreiber durch derartige Sanierungsmaßnahmen gar nicht erfasst werden. Obendrein liegen sie häufig im Verborgenen, sodass ohne technische Hilfsmittel kein Herankommen ist.

Quelle: NewsMax
Quelle: NewsMax

„Der Grundsatz „Aus den Augen, aus dem Sinn“ ist hierzulande leider sehr weit verbreitet. Gerade Luftkanäle und Luftfilter von raumlufttechnischen Anlagen sind dafür ein Paradebeispiel“, erklärt Marc-André Eickholz, Leiter der Abteilung Facility Management bei der NIEDERBERGER Gruppe. Tatsächlich können gerade hier Ablagerungen zu bedeutenden energetischen Verlusten führen. Zugesetzte Filter führen zu höheren Luftwiderständen. Entsprechend erhöht sich die notwendige Ventilatorenleistung, um eine bestimmte Luftmenge zu fördern.

„Nicht zu vernachlässigen sind zudem überhöhte Lastspitzen im Strombezug. Auch diese fallen meist gar nicht auf“, weiß der Experte. Werden diese nicht gezielt aufgespürt, können schnell deutlich höhere Stromkosten zu Buche schlagen. Im Zweifel hat der Gebäudeeigentümer beziehungsweise der Nutzer die Kosten einer einzigen Lastspitze durch überhöhte Abschlagszahlungen 12 Monate lang teuer zu zahlen. Als weitere Kostentreiber benennt Marc-André Eickholz auch Untertischgeräte, die Dauer-Beleuchtung in Fahrstühlen sowie zugesetzte Kälteregister.

Energieausweisen spricht der Experte nur eine geringe Aussagekraft im Hinblick auf den energetischen Zustand eines Gebäudes zu: „Beispielsweise kann der Primärenergiebedarf beim Bezug von Fernwärme gegen Null tendieren, auch wenn die Fassade des Gebäudes eventuell sanierungsbedürftig ist. Zumindest steht fest, dass der Nutzer in diesem Fall so oder so für die Fernwärme zahlen muss.“ Daher sei die Aussage eines Energieausweises – zumindest aus Nutzersicht – diesbezüglich mit Vorsicht zu genießen, so der Facility Management-Experte der NIEDERBERGER Gruppe.

Quelle: News max

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