Inlandsflüge gelten als zuverlässig, aber auch nicht als besonders umweltfreundlich. Trotzdem fliegen jedes Jahr rund 60.000 Deutsche innerhalb der Republik. Dabei gibt es natürlich auch Unregelmäßigkeiten und gerade bei kürzeren Strecken neigen viele Reisende dazu, ein anderes Transportmittel zu wählen. Doch wer zahlt eigentlich, wenn man statt eines ausgefallenen Fluges ein anderes Transportmittel wählt? Wir haben uns die Situation einmal angesehen und auch untersucht, was professionelle Legal-Techs wie Flightright.de in diesen Fällen raten.
Inlandsflüge zuverlässiger als die Bahn
Nicht erst seit Corona hat die Zahl an Inlandsflügen in den vergangenen zehn Jahren tendenziell eher abgenommen. Lediglich zwischen 2019 und 2020 gab es einen kurzfristigen Aufschwung. Ein fortgeschrittener Ausbau bei Hochgeschwindigkeitsverbindungen der Bahn und ein zunehmendes Bewusstsein für den verhältnismäßig hohen CO₂ Ausstoß bei Kurzstreckenflügen erzeugt einen sinkenden Bedarf für Inlandsflüge. Nur jeder siebte Flug, also 15% der gesamten Flüge, die in Deutschland starten oder landen, sind Inlandsflüge.
Entschädigungen für ausgefallene Flüge
Ein ausgefallener Flug ist immer ein großes Ärgernis, doch zum Glück gibt es seit einigen Jahren eine EU Richtlinie, die den Verbrauchern gegen die großen Airlines hilft. Während beim Schadensersatz nach deutschem Recht alle Kosten einzeln nachgewiesen werden müssen, erhalten Geschädigte, die sich auf die EU-Fluggastrechteverordnung berufen, eine pauschale Entschädigung. Diese kann für beliebige Arten des Transports, Übernachtungen oder Verpflegung eingesetzt werden. Eine doppelte Entschädigung nach deutschem und EU-Recht gibt es allerdings nicht. Die Betroffenen müssen wählen, welche Art von Entschädigung sie vom Unternehmen fordern.
Schadensersatz oder EU-Recht
Auch Schadensersatz nach deutschem Recht wird nur bis zu einer verhältnismäßigen Höhe gewährt. Wer also ein Taxi für die Strecke von München nach Hamburg nimmt, statt einen Ersatzflug oder die Bahn, könnte auf seinen Mehrkosten sitzen bleiben. Selbst wenn es sich nur um die Strecke Berlin – Hamburg handelt, würde die pauschale Entschädigung von 250 € für Strecken unter 1000 km nicht ausreichen. Die Taxikosten betragen hier nämlich bereits mindestens 500 €. Die Empfehlung von Profis geht hier klar zum Kostensparen und durchsetzen der EU-Fluggastverordnung. Die Entschädigung bekommt man sehr leicht und in aller Regel ohne größere Schwierigkeiten. Dabei kann durch die großzügige Pauschale meist spielend abgedeckt werden, was man sonst mühsam im Zuge einer Schadensersatzklage durchsetzen müsste. Gleichzeitig tragen die Betroffenen keinerlei Kostenrisiko, wenn sie ein Legal Tech beauftragen.
Wann gibt es eine Abfindung?
Egal, ob der Geschädigte auf einen anderen Flug wartet, den Zug nimmt oder sich in ein Taxi setzt, der Anbieter des ausgefallenen Fluges muss dafür aufkommen, allerdings nur in Höhe der Entschädigungspauschale und auch nur, wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Zudem muss die Verspätung mindestens drei Stunden betragen, wenn der Flug aber gleich ganz ausfällt, ist diese Bedingung in jedem Fall erfüllt.
Ansprüche durchsetzen
Wenn Sie Probleme haben, ihre Forderung bei der Fluglinie durchzusetzen, ist es unbedingt an der Zeit, sicher an ein professionelles Unternehmen wie Flightright zu wenden und ihren Anspruch dort prüfen zu lassen. Mit einer Erfolgsquote von 98% bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ist das Unternehmen ein guter Weg, die eigenen Erfolgsaussichten auf eine Entschädigung zu verbessern.